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Verfasst: 12.11.2008, 11:12
von HIMI
also ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Die GVer haben (oder sollten es heutzutage jedenfalls) selbstverständlich eine eigene Forderungsaufstellung mit Kosten + Zinsen und allem ppp.

Die können sich aber wie jeder andere auch mal vertun. Und wenn ein GV eine Forderungsaufstellung vom Gläubigervertreter anfordert, will er abgleichen, ob es da Abweichungen gibt. Dann kann man das Ergebnis diskutieren.
Kann sich bei der Gelegenheit zeigen, daß beispielsweise etwas vergessen wurde oder der GV stillschweigend irgendetwas abgesetzt hat.

Wenn daher ein GV eine Forderungsaufstellung anfordert, bekommt er sie auch.

Verfasst: 12.11.2008, 11:30
von Goldlöckchen
Kein Mensch regt sich auf! Es ist erfahrungsgemäß leider nur so, dass sich die GV dadurch Arbeit - ihre Arbeit - sparen wollen (hat mir sogar mal einer am Telefon bestätigt). Und wenn man so ca. 350 ZV-Akten hat, und teilweise nur damit beschäftigt ist, die Arbeit des GV zu machen, kann ja was nicht stimmen.

Verfasst: 12.11.2008, 13:38
von HIMI
*LiterflascheBaldianrüberschieb*

Immer mit der Ruhe. Sei doch froh, wenn (auch der vielleicht nicht ganz so fleißige) GV ein FOKO anfordert. Gibt es hinterher wenigstens keine Mißverständnisse hinsichtlich EURER Vorstellung von der Höhe einer (Rest)Forderung.

Ich gehe sogar soweit, GVern, die über Monate oder sogar Jahre Teilzahlungen bei Schuldnern beitreiben, denen unaufgefordert ein FOKO zu schicken, wenn sich abzeichnet, daß nur noch eine oder maximal zwei Teilzahlungen zu erwarten sind.
Das hat sich durchaus bewährt.

Verfasst: 12.11.2008, 15:20
von Goldlöckchen
@Himi: Du hast wohl mit GVs nicht besonders viel Erfahrung!?

Verfasst: 12.11.2008, 15:40
von Lahmi
Also ich mache das auch oft so wie HIMI. Ich finde es überhaupt nicht schlimm, wenn der GV ein aktuelles FoKo anfordert. Das FoKo zur Akte ist bei uns eigentlich immer aktuell. Das druck ich einfach aus und faxe, maile oder schicke es. Kann ja sein, dass noch etwas an Auslagen etc. dazu gekommen ist, was der GV noch nicht weiß. Und bevor der GV den Titel an den Schuldner rausgibt, weil er meint, dass die Forderung beglichen ist, teile ich ihm lieber (wenn nötig auch 3x) den Forderungsstand mit und bleibe nicht auf meiner Restforderung sitzen.

Verfasst: 12.11.2008, 16:41
von HIMI
Rapunzel hat geschrieben:@Himi: Du hast wohl mit GVs nicht besonders viel Erfahrung!?
sehr viele Jahre und um die (vermutlich) 10.000 Vollstreckungssachen mehr als Du, ohne Dir zu nahe treten zu wollen.

Ich sehe das ökonomisch. Wenn ich jetzt dem GV eine Forderungsaufstellung schicke und der äußert sich weder noch treibt er das bei, habe ich ihn direkt am Kanthaken.

Das ist insgsamt viel weniger zeit- und arbeitsaufwendig, als nachträglich dem GV - vielleicht sogar mit einem Haufen Sachstandsanfragen - irgendwelche Infos abzutrotzen und dann erst zum angemessenen Rechtsmittel zu kommen.

Der GV ist aber nicht mein "Feind", sondern ich suche die Zusammenarbeit und den Konsens, und da ist eine Forderungsaufstellung zur rechten Zeit eine einfache und schnelle Sache.

Verfasst: 13.11.2008, 08:20
von Goldlöckchen
@Himi: Ich glaub zwar nicht, dass Du jemals so viele ZV- Akten bearbeiten wirst, wie ich in den letzten 20 Jahren bearbeitet habe, aber das ist ja auch nicht das Thema.

Ich bin noch nicht so lange in diesem Forum dabei, habe aber schon oft gelesen, wie sehr sich die ReFas, die in einer Kanzlei arbeiten, beklagen, dass sie so viele Überstunden mache müssen. Deshalb sollte man ja auch effektiv arbeiten und schauen, wo man Zeit lässt. Und wenn ich täglich an 15 GVs Forderungsaufstellungen schicken muss, nur weil diese keine Lust haben, eigene Forderungskonten zu führen, kostet mich das Zeit (vom Porto mal abgesehen) die ich eigentlich nicht investieren muß. Aber mir kanns ja egal sein, weil ich sowieso keine Überstunden mache :D

Verfasst: 13.11.2008, 09:25
von HIMI
na dann freu Dich darüber.

Verfasst: 13.11.2008, 16:39
von H.Stummeyer
Es gehört es zu den Amtspflichten des Gerichtsvollziehers, die geltend gemachten Vollstreckungskosten zu überprüfen und ungerechtfertigte Kosten abzusetzen; auch dann, wenn der Gläubiger geleistete
Teilzahlungen des Schuldners gem. § 367 BGB auf die Kosten verrechnet hat. (DGVZ 1998/092 AG Bad Hersfeld, Beschl. vom 20.03.1998, AZ: 5 M 594/98).
Aus diesem Grunde ist es nützlich, die Forderungsaufstellung des Gläubigers mit der eigenen Aufstellung zu vergleichen.

Verfasst: 14.11.2008, 08:43
von Goldlöckchen
Vielen Dank für die klare Auskunft.