vorläufige Vollstreckbarkeit- Zustellung von Anwalt zu Anwal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#11

06.02.2015, 07:46

Ich glaube, du schmeißt da einiges durcheinander:
Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ist sofort vorllstreckbar, Zustellung und ZV können sofort und gleichzeitig veranlasst werden.
Das mit der Bürgschaft bzw. der Sicherheitsleistung gilt nur, wenn das Urteil NUR GEGEN SICHERHEITSLEISTUNG für vorläufig vollstreckbar erklärt ist.
Und für die Wartezeiten vor Vollstreckung lies mal §§ 704, 794, 750 ZPO
Grüße - sansibar
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