Festsetzung für RA-Kosten für Räumungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
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#11

20.10.2008, 15:03

Das Verfahren vor dem GVZ steht einem gerichtlichen Verfahren gleich - Anmerkung zu VV 1003 RVG

Dass diese Kosten festsetzungsfähig sind, steht im RVG-Kommentar 18. Auflage, Müller-Rabe, § 11 Rn 87
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#12

20.10.2008, 15:10

argumentier doch damit mal gegen das schreiben des AG!!!
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#13

20.10.2008, 15:16

Jup - hab die Sache jetzt an Cheffe weitergleitet und Akte nebst angemarkerten Kommentar hingelegt mit der Bitte, das ans Gericht zu schreiben. Mal gucken, was die dann sagen :-)
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