Strafsache abrechnen gegenüber der Staatskasse (Formschr.)
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In Strafsachen wird ein KFB gegen die Staatskasse erlassen (vgl. § 464b Satz 2 StPO, 103 ff. ZPO). In NRW kommt die Zahlung (wenn der Bezirksrevisor vorher der Festsetzung zugestimmt hat bzw. die Festsetzung so erfolgt, wie der BezRev vorgeschlagen hat) in der Regel kurzfristig nach Erlass/Zustellung des KFB.
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hab jetz nochma geguckt, ist so wie Revisor sagt.. der KFB stammt vom 5.9. und ist uns am 11.9. zugegangen.. hm na dann werd ich mal am Montag anrufen
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Wartet ihr immer die Zustellung des Urteils ab, oder geht euer KFA sofort nach dem Freispruch raus ?LuzZi hat geschrieben:Das ist unsere Vorlage.In der Strafsache
gegen
....
wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen aufgrund des freisprechenden Urteils des ... vom ... festzusetzen und auf eines der unten angegebenen Konten zu erstatten.
Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683). Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, wird um Angabe der Rechtsgrundlage und um Übersendung eines entsprechenden Abrechnungsformulars gebeten.
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Der geht dann raus, wenn ich die Akte auf den Tisch bekomme, also dann meist 1-2 Tage nach dem freisprechenden Urteil. Wir warten nicht ab, bis das Urteil da ist. Die Bearbeitung des KfA dauert dann aber meist etwas, weil das Urteil ja noch geschrieben werden muss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Danke !LuzZi hat geschrieben:Der geht dann raus, wenn ich die Akte auf den Tisch bekomme, also dann meist 1-2 Tage nach dem freisprechenden Urteil. Wir warten nicht ab, bis das Urteil da ist. Die Bearbeitung des KfA dauert dann aber meist etwas, weil das Urteil ja noch geschrieben werden muss.
Reicht man den Antrag mit Abschriften ein ?
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Nee, mach ich nie. Hast ja nur die Staatskasse und sonst niemanden.
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