Strafsache abrechnen gegenüber der Staatskasse (Formschr.)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#11

05.10.2008, 19:31

KFB gegen die Staatskasse ?! (weiß jetzt nicht mehr genau was da draufstand), sah aber wien ganz normaler KFB aus, nur eben gegen die Staatskasse
Revisor
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#12

06.10.2008, 07:55

In Strafsachen wird ein KFB gegen die Staatskasse erlassen (vgl. § 464b Satz 2 StPO, 103 ff. ZPO). In NRW kommt die Zahlung (wenn der Bezirksrevisor vorher der Festsetzung zugestimmt hat bzw. die Festsetzung so erfolgt, wie der BezRev vorgeschlagen hat) in der Regel kurzfristig nach Erlass/Zustellung des KFB.
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#13

06.10.2008, 10:10

hab jetz nochma geguckt, ist so wie Revisor sagt.. der KFB stammt vom 5.9. und ist uns am 11.9. zugegangen.. hm na dann werd ich mal am Montag anrufen
arcangel71
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#14

11.11.2008, 14:15

LuzZi hat geschrieben:
In der Strafsache

gegen

....

wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen aufgrund des freisprechenden Urteils des ... vom ... festzusetzen und auf eines der unten angegebenen Konten zu erstatten.

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683). Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, wird um Angabe der Rechtsgrundlage und um Übersendung eines entsprechenden Abrechnungsformulars gebeten.
Das ist unsere Vorlage.
Wartet ihr immer die Zustellung des Urteils ab, oder geht euer KFA sofort nach dem Freispruch raus ?
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LuzZi
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#15

11.11.2008, 15:30

Der geht dann raus, wenn ich die Akte auf den Tisch bekomme, also dann meist 1-2 Tage nach dem freisprechenden Urteil. Wir warten nicht ab, bis das Urteil da ist. Die Bearbeitung des KfA dauert dann aber meist etwas, weil das Urteil ja noch geschrieben werden muss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#16

11.11.2008, 16:14

LuzZi hat geschrieben:Der geht dann raus, wenn ich die Akte auf den Tisch bekomme, also dann meist 1-2 Tage nach dem freisprechenden Urteil. Wir warten nicht ab, bis das Urteil da ist. Die Bearbeitung des KfA dauert dann aber meist etwas, weil das Urteil ja noch geschrieben werden muss.
Danke !

Reicht man den Antrag mit Abschriften ein ?
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LuzZi
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#17

11.11.2008, 16:45

Nee, mach ich nie. Hast ja nur die Staatskasse und sonst niemanden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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