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Verfasst: 22.08.2008, 09:36
von Smilie
Der GVZ hätte die Sachen auch an seine Vertretung geben können oder eben an die GVZ-Verteilerstelle...
So kenn ich das auch, dass die Sachen dann eben an den Kollegen abgegben werden und der Gläubiger dann darüber informiert wird.

Der Schuldner kann ja auch nix für, dass der GVZ längerfristig erkrankt.

Verfasst: 02.09.2008, 16:42
von julezzz
sorry, dass ich so lange jetzt nichts mehr geschrieben hab...
also ich hab mir von der gvz-verteilerstelle den vertreter des kranken gerichtsvollziehers sagen lassen.
an den hab ich den zv-auftrag dann weitergeleitet (mit der bitte um weiterführung).
bis jetzt hab ich aber noch nix weiter gehört...
wenn sich was tut, teil ich es euch mit =)

Verfasst: 04.09.2008, 00:09
von csiebert
und, wie ist es ausgegangen?

Re: GV erkrankt -> neuer ZV-Auftrag

Verfasst: 17.06.2013, 18:01
von Croata
Hallo Leute, darf man Fragen, wie diese Sache hätte richtig ausgehen soll?

Wir haben gerade so einen Fall. Bei uns ist es allerdings so, dass wir demselben GV, nachdem er sich von seiner Krankheit erholt hat, einfach einen neuen ZV-Auftrag geschickt haben, weil er das so haben wollte. Die Eintreibung dieser erneuten ZV-Gebühr haben wir ebenfalls in Auftrag gegeben. Das hätte ich nicht machen dürfen oder? Der GV hat hier jedenfalls nichts moniert, sondern uns bereits die ersten Raten weitergeleitet...