Adressen von Schuldner bekannt, er jedoch nicht auffindbar?!
Da die Leute im Regelfall ja zur Miete wohnen, kann man auch mal mit dem zuständigen Katasteramt sprechen, wer Hauseigentümer ist, dazu braucht man kein berechtigtes Interesse. Dann die Telnr. des Vermieters suchen und den mal freundlich fragen, warum sein Mieter kein Klingelschild hat, oder in welcher Wohnung er wohnt etc. pp. blabla
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Oh Gott, wie fies! Aber gut... :twisted:Andreas hat geschrieben:Da die Leute im Regelfall ja zur Miete wohnen, kann man auch mal mit dem zuständigen Katasteramt sprechen, wer Hauseigentümer ist, dazu braucht man kein berechtigtes Interesse. Dann die Telnr. des Vermieters suchen und den mal freundlich fragen, warum sein Mieter kein Klingelschild hat, oder in welcher Wohnung er wohnt etc. pp. blabla
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man habt ihr ideen ist ja klasse werde das alles nach einander mal durchgehen hiihi.. mit irgendwas hab bestimmt erfolgt... der kann sich doch nicht einfach aus dem Staub machen und ne Menge Forderungen offen haben.. ne ne so nich... hihii
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Das mit der Zwangsabmeldung ist wirklich ne klasse Idee, wäre ich leider nicht von allein drauf gekommen . Das probier ich in einer Akte morgen gleich mal aus . Danke für den Tipp.
[b]TEAM:[/b] Toll Ein Anderer Machts
ich mache das nicht weil das keinen unmittelbaren Erfolg hinsichtlich neuer Adresse gibt. Eine erneute Anmeldung des Schuldners gibt es ja erst, wenn jemand beispielsweise eine Lohnsteuerkarte braucht. Bei vielen Schuldnern, die sich auf diese Weise absetzen kann man davon ausgehen, daß die ohnehin schwarz und auf Bargeldbasis arbeiten.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Ich hätte bezüglich dieser Zwangsabmeldung mal eine Frage:
- Schuldnerin ist im Ausland aufhältig und hatte in Deutschland bei einer Freundin lediglich eine Melde- und Postanschrift
- wir gehen davon aus, dass sie hier in Deutschland Rente bezieht
- nun ist die Zwangsabmeldung durch, da wir durch verschiedene ZV-Aufträge nachweisen konnte: die ist nicht im Urlaub, die ist 75 Jahre alt und bestimmt nicht wegen beruflicher Gründe im Ausland etc.
- komme ich mit diesem Nachweis, dass sie zwangsabmeldet wurde an die Rentenversicherung dran, damit die ihr die Bezüge streichen bzw. werden die von derartigen Sachen automatisch informiert und reagieren dann von selbst
Ich will der alten Dame richtig Stress machen, weil es hier um viel, viel Geld geht und ich meinen Teil davon abbekomme, wenn ich noch was holen kann (und ich will ALLES versuchen), diese Frau ist die Dreistigkeit in Person.
- Schuldnerin ist im Ausland aufhältig und hatte in Deutschland bei einer Freundin lediglich eine Melde- und Postanschrift
- wir gehen davon aus, dass sie hier in Deutschland Rente bezieht
- nun ist die Zwangsabmeldung durch, da wir durch verschiedene ZV-Aufträge nachweisen konnte: die ist nicht im Urlaub, die ist 75 Jahre alt und bestimmt nicht wegen beruflicher Gründe im Ausland etc.
- komme ich mit diesem Nachweis, dass sie zwangsabmeldet wurde an die Rentenversicherung dran, damit die ihr die Bezüge streichen bzw. werden die von derartigen Sachen automatisch informiert und reagieren dann von selbst
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„Die Zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind.“ (Charles de Gaulle)