"Interner" PfüB gegen Schuldner
Ich tendiere dazu AD zuzustimmen. Ist doch egal, woher Du die Info hast, dass ihm Geld zusteht. Bei einer eV müsste er das ja auch angeben, dass er demnächst Geld von Eurem Mdt erwartet...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- advocatus diaboli
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Ich habe da nochmal drüber nachgedacht. Mit Schweigepflicht hat der Fall m.E. wenig bis gar nichts zu tun.
Hier geht es um eine Interessenkollision, und die ist nach meiner Ansicht gegeben.
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- Majo
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Interessenkollision würde ich das nicht nennen. Der Schuldner in der einen Sache ist ja auch der Gegner in der anderen Sache, nur dass er da der Gläubiger ist...
- advocatus diaboli
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Aber hier geht es doch darum, daß der (mögliche) Prozeßverlust des Mandanten gleichzeitig die Gelegenheit für die Pfändung gegen den jetzigen Kläger liefert.