"Interner" PfüB gegen Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
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#11

27.06.2008, 11:57

Ich tendiere dazu AD zuzustimmen. Ist doch egal, woher Du die Info hast, dass ihm Geld zusteht. Bei einer eV müsste er das ja auch angeben, dass er demnächst Geld von Eurem Mdt erwartet...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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advocatus diaboli
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#12

01.07.2008, 10:37

Ich habe da nochmal drüber nachgedacht. Mit Schweigepflicht hat der Fall m.E. wenig bis gar nichts zu tun.

Hier geht es um eine Interessenkollision, und die ist nach meiner Ansicht gegeben.
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ciryll
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#13

01.07.2008, 10:45

aber auf jeden Fall ist das ganze bedenklich....zumindest in meinen augen :-)
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Majo
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#14

01.07.2008, 10:50

Interessenkollision würde ich das nicht nennen. Der Schuldner in der einen Sache ist ja auch der Gegner in der anderen Sache, nur dass er da der Gläubiger ist...
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advocatus diaboli
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#15

01.07.2008, 10:58

Aber hier geht es doch darum, daß der (mögliche) Prozeßverlust des Mandanten gleichzeitig die Gelegenheit für die Pfändung gegen den jetzigen Kläger liefert.
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