Versteigerung von 2 Motorrädern im Besitz des Gläubigers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
_steffi_

#11

25.04.2008, 09:11

Halli hallo,

Danke GV Alt. Das ist echt gut zu wissen.

LG
Steffi
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Kasimir1603
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#12

25.04.2008, 09:35

Guten Morgen :)

Ganz lieben Dank GVZ Alt :) Ich habe mich gestern noch ein bissl durch die ZV-Lektüre gewurschtelt und habe es dann im Prinzip so gemacht. Also einen Pfändungsauftrag für die Motorräder an den zust. GvZ mit Fahrzeugdaten, etc. pp und geschrieben, wo sich die Motorräder derzeit befinden und das sie nach der Pfändung verwertet werden sollen. Wenn der GvZ dann bei unserem Mdt. (Gläubiger) aufschlägt, dann wird unser Mdt. der Pfändung 100% zustimmen:) Ich denke mal, wenn der GVZ noch was braucht, meldet er sich ;)

Wird schon schiefgehen *aufholzklopf*

An dieser Stelle noch mal "Danke" an alle, die sich mit mir den Kopf zerbrochen haben :)

Anja
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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