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Verfasst: 29.03.2008, 18:51
von Anton79
ja klar. es muss in jedem fall zugestellt werden.

es ging ja um die frage, was man dem mandanten schreibt , wenn der gegner den vergleich zugestellt hat!

Verfasst: 29.03.2008, 18:53
von sunshine24
achso, ich hatte die Beiträge jetzt teilweise ganz anders verstanden. Danke.

Verfasst: 29.03.2008, 19:22
von Anton79
hi, ja kein thema. liebe grüße

Verfasst: 29.03.2008, 19:37
von Kimmy
...Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie den Vergleich bis spätestens zum .... (vgl. Schreiben der Gegenseite v. und die dort gesetzte Frist) zu erfüllen haben. Andernfalls müssen Sie mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite rechnen. Dies ist in jedem Falle mit Kosten verbunden, die zu Ihren Lasten gehen.


So schreiben wir das immer.

Verfasst: 29.03.2008, 20:01
von idefix
sunshine24, du liegst richtig. Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs muss die Gegenseite im Parteibetrieb zustellen, da soetwas nicht von Amts wegen erfolgt.

Re: Zustellung begl.Abschrift Vergleich.Mdt vor ZV warnen?Mu

Verfasst: 25.10.2010, 17:05
von Kayusha
Ich schließe mich diesem Thread mal an.
Ich finde hier nämlich eine Sache etwas merkwürdig.

Es geht um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, es gibt ein schriftliches Vergleichsverfahren.
Es kommt zum Termin am 16.08.10, das Gericht macht einen Vergleichsvorschlag, bittet um Stellungnahme der Parteien binnen drei Wochen.
Beide Parteien stimmen dem Vergleich zu.
Es ergeht Vergleichsbeschluss am 11.10.10, uns (Beklagtenseite) zugestellt am 15.10.10.
Die Gegenseite bittet das Gericht um Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs.
Dieser wurde uns nicht im Parteibetrieb zugestellt. (Was doch Voraussetzung für die Vollstreckungsandrohung ist, oder?)
Stattdessen kommt heute per Fax die Vollstreckungsandrohung mit der Bitte diese an die Mandantin weiterzuleiten.

Liege ich falsch wenn ich denke, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs hätte zugestellt werden müssen mit Fristsetzung zur Zahlung?

Bitte helft mir....

Re: Zustellung begl.Abschrift Vergleich.Mdt vor ZV warnen?Mu

Verfasst: 26.10.2010, 09:19
von Liesel
Wurde der Vergleichsbeschluß vielleicht vom Gericht mit EB zugestellt?

Re: Zustellung begl.Abschrift Vergleich.Mdt vor ZV warnen?Mu

Verfasst: 26.10.2010, 19:44
von Kayusha
Ja genau, der Vergleichsbeschluss wurde vom Gericht mit EB zugestellt.