Domainpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#11

24.02.2007, 09:54

Nein, nein, die Domain war nur ein Beispiel.... :oops: Hatte gar nicht gesehen, daß es den Namen wirklich gibt: UUUUPS!

Hab inzwischen aber weiter recherchiert und leider herausbekommen, daß die Domain-Inhaberin jetzt wohl auch die Inhaberin des Geschäftes ist und der Typ verschwunden ist. Der sitzt jetzt wohl in Dänemark und tätowiert dort munter weiter.

:fluch

Liebe Grüße

Summer

P-.S.: Kann hier jemand dänisch? :heul Ich werd immer so sentimental, wenn ich einen Schuldner "verliere"....
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Pepsi
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#12

24.02.2007, 11:50

und ich dachte schon du hast dich verguckt..

PS: mein Freund hat mal dänisch gelernt ;-)
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Summerof77
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#13

18.10.2007, 12:34

Ich hab den hier mal wieder ausgegraben:

Mein Schuldner hat ein kleines Geschäft, bietet aber auch über einen Internet-Shop Waren zum Verkauf an, auch Ankauf. Möchte jetzt gern die ZV einleiten. Würdet Ihr einfach auf den Internet-Shop mit verweisen? Da es sich hier um Sammlerobjekte handelt, gehe ich mal davon aus, daß die meisten Kunden ihn über das Internet kontaktieren.

Ich denke mal, eine Domain-Pfändung bringt hier sicher nicht viel.
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Gast

#14

05.12.2007, 12:12

Wir haben auch vor kurzem eine Domain gepfändet und natürlich kam der "nette" Brief von Herrn Welzel. Hat einer von euch eine Idee, wie man darauf reagieren sollte?
Andreas

#15

05.12.2007, 15:53

Leider absolut keine. Aber darauf legt Welzel es vermutlich auch an, daß es den Gläubigern zu doof wird, Domains zu pfänden, weil die Denic eh queruliert.

So kann man sich auch Arbeit sparen.

:uebel

Falls jemand was weiß, bin ich gerne für Neues offen :D
elly87
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#16

25.09.2008, 16:10

hallo,

bin noch absoluter neuling und hab nicht viel ahnung.
wir sind auch gerade an einer domain pfändung dran, allerdings weiß ich gar nicht richtig wie das funktionieren soll.

der schuldner ist in diesem fall der "besitzer" der domain also bei der denic eingetragen, allerdings läuft unter der domain eine website für eine firma deren geschäftsführer jemand ganz anderes ist.

vollstreckt wurde schonmal, war aber nichts zu holen, deswegen jetzt die idee mit der pfändung der domain.

angenommen man kommt damit durch, wie genau sieht dann der pfüb-antrag aus?! gibt es da extra vordrucke oder reicht da etwas formloses?!
und wenn ja was muss da drinnen stehn?? :( :(

mein chef hat mich damit beauftragt und ich steh mal wieder völlig auf dem schlauch -.-


danke schonmal..
elly87
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#17

25.09.2008, 16:12

ach ja..und wenn von der denic zurückkommt dass sie nicht als drittschuldnerin in erscheinung tritt, ja was macht man denn dann?

gibt es da noch möglichkeiten??

find die sache äußerst spannend auch wenn mich die aufgabe an sich ziemlich nervt -.-
elly87
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#18

07.10.2008, 10:17

hallo? :(
Jara
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#19

24.11.2008, 11:02

Guten Morgen,

gibt es hierzu von jemandem neue Erfahrungswerte?

Ich überlege auch grade, ob ich das in einer Akte mal probieren soll.

Hat jemand was neues zu berichten???
Andreas

#20

24.11.2008, 12:14

Das Problem ist altbekannt, hier ja auch schon vor Jahren aufgekommen, und auf XING z. B. auch:

https://www.xing.com/app/forum?op=showa ... id=1355217

Was Neues ist mir allerdings nicht bekannt. Welzel wird immer noch bei DENIC sein und fleißig die Drittschuldnerstellung verneinen.

Ich kenne bis heute keinen, der mittels einer Domainpfändung irgendwas Sinnvolles erreicht hat. Möglich, daß es ein paar wenige gibt, denen es gelungen ist, die werden dann aber mit ihrem Wissen hinter'm Berg halten.
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