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Verfasst: 30.01.2008, 20:37
von charly03
Außer beim Kfb oder Vergleich, wo nochmal aufgefordert wird, frag ich nach Eingang des Titels auch beim Mandanten nach Zahlungseingängen und empfehle dann gleichzeitig die ZV. Sollte nichts eingegangen sein, wird sofort der Kombiauftrag rausgeschickt.

Verfasst: 30.01.2008, 20:45
von rosemoon
Ernie hat geschrieben:Bei Vollstreckungsbescheid wird sofort Zwangsvollstreckung ausgebracht.

Bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen und Urteilen fordern wir noch einmal unter Fristsetzung von zwei Wochen auf, erst nach Ablauf der gesetzten Frist wird dann die Vollstreckung eingeleitet.
so wirds bei uns auch gemacht.

Verfasst: 30.01.2008, 20:46
von rosa
also ich warte immer den überweisungsweg ab und wenn nix da ist mach ich ne zv androhung, dafür verdien ich das gleich wie bei ner anderen maßnahme und es kommen nicht direkt gv kosten dazu, die zeit bis die frist abläuft nutze ich dann in den meisten fällen indem ich ne anfrage beim schuldnerverzeichnis stelle und wenn da nix ist steig ich voll ein