Seite 2 von 3

Verfasst: 06.12.2007, 13:03
von Kimmy
Schlaube meint § 66 GenG.

Aber: Der ist doch GF einer GmbH, da ist doch GenG nicht einschlägig?!

Verfasst: 06.12.2007, 13:04
von mrsgoalkeeper
@Schlaubi
Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung brauchst Du doch nur, wenn Du aufgrund des Pfübs von dem Kündigungsrecht Gebrauch mache möchtest - oder? Dann kannst Du nach noch nach dem Pfüb wegen der eV vollstrecken. Ich würd erstmal den Pfüb machen, dass dürfte für den Schuldner ein Schuss vor den Bug sein. Ich denke, dass er dann zahlen wird. Wenn die GmbH`s gut laufen ist die Pfändung der Anteile oft sehr wirksam :twisted:

Verfasst: 06.12.2007, 13:05
von Gast
und wie mache ich das? Kimmy

Verfasst: 06.12.2007, 13:07
von Gast
Wo pfände ich nun die Geschäftsanteile? Bei allen 3?

HHHIIIIILLLLLFFFFFEEEEE

Verfasst: 06.12.2007, 13:08
von Ernie
@ Schlaubi:

Wie sollst Du was jetzt machen? Den Pfüb oder was?

Verfasst: 06.12.2007, 13:10
von Gast
Naja, klar den PFÜB...

Verfasst: 06.12.2007, 13:12
von mrsgoalkeeper
1. Bezüge als Vorstandsmitglied
2. Bezüge als Geschäftsführer
3. GmbH-Geschäftsanteile für beide GmbH´s

Für 2. und 3. könnte ich eventuell Muster finden, wenn Du was Brauchst...

Verfasst: 06.12.2007, 13:12
von Ernie
Du stellst einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Gläubiger und Schuldner sind Dir ja bekannt.

Drittschuldner sind:
- eingetragene Genossenschaft (Bezüge als Vorstandsmitglied)
- GmbH 1 (Bezüge als Geschäftsführer)
- GmbH 2 (Gesellschaftsanteile)

Verfasst: 06.12.2007, 13:13
von Kimmy
Also, ich würde da, wo er GF ist ganz normalen Pfüb machen und den Anspruch wie folgt formulieren:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen den DS auf Zahlung des Geschäftsführergehaltes - gleich wie dieses genannt wird - unter Berücksichtigung der Tabelle zu § 850 c ZPO.

Verfasst: 06.12.2007, 13:18
von Gast
Aha!!! Langsam scheint bei mir ne Leuchte anzugehen..
@mrsgoalkeeper
wenn Du da ein Musterlein hast, würde ich mich sehr freuen *grins

Aber noch was! Jetzt habe ich gerade noch mal nachgelesen und gesehen, dass er auch noch Inhaber zusätzlich zum Vorstandsmitglied der e.G. ist und die Firma 2. und 3. auch noch Gesellschafter zu 1.

Hat das auch noch was zu bedeuten???

Man, so einen Sch.... hatte ich echt noch nie.... Großartig, aber ich will dem mal so richtig eins an den Latz klatschen......