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Verfasst: 27.11.2007, 14:12
von Kichererbse
Na also steht da ja doch was drin. Wenn da schon ein "Haufen" drin ist, würd ich doch keine Zwangsversteigerung mehr beantragen. Das lohnt doch nicht, denn wenn es bspw. auch viele Gläubiger vorher gibt, insb. Banken, werden doch die erst befriedigt. Da bleibt man dann als kleiner Gläubiger doch eher auf der Strecke.

Ihr habt doch sicherlich eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen?

Verfasst: 27.11.2007, 14:14
von Di
Die hab ich Gott sei Dank noch rechtzeitig eingetragen...
Ich danke Dir wie verrückt...
LG

Verfasst: 27.11.2007, 14:16
von Kichererbse
Hab ja nix gemacht.

Verfasst: 15.12.2007, 16:59
von Johannsen
Die Haftung für die Kosten der Zwangsversteigerung regelt § 26 GkG:

http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__26.html

Sofern die Kosten nicht aus dem Erlös entnommen werden können, haftet der Antragsteller.