Lohn geht auf "fremdes" Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kimmy

#11

16.11.2007, 12:48

Warum sollte die Pfändung beim Dritten keinen Erfolg haben? Wenn nämlich der Dritte dann trotz vorliegender Pfändung ausbezahlt, muss er nochmals an den Gläubiger bezahlen. Und wenn eine Pfändung vorliegt, bekommt der Dritte evtl. auch "kalte Füße" und zahlt lieber an den Gläubiger als an den Schuldner.
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Kichererbse
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#12

16.11.2007, 12:51

Also wenn wir mal ganz ehrlich sind, wissen wir, dass da nix mehr zu holen ist. Aber shit, der Mandantin gehts schon gar nicht mehr wirklich ums Geld.

Die Schuldner haben auch schon mehrfach halbherzig Ratenzahlung angeboten mit der Androhung im Zweifel in die Insolvenz zu gehen. Es wurden vor einem Jahr auch schon sage und schreibe mal 50,00 € bezahlt, aber mehr kam da nicht. Die Dame hat sich am Telefon schon dermaßen hysterisch mit meinem Chef angelegt, dass der natürlich nun auch etwas bockig ist.

Na mal sehn, was draus wird.
Tigra
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#13

16.11.2007, 13:08

ich würde dann die strafanzeige stellen - letzte instanz sozuzusagen!
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Zauberdrops
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#14

16.11.2007, 14:32

Also gehts jetzt ums Prinzip. Dann stell die Strafanzeige. Wenn du Insolvenz beantragst, nagelst du die nur selbst ein Ei ans Bein - und die Schuldner freuen sich wahrscheinlich noch drüber. Nö. Mach mal eine Strafanzeige nach Kostenhinweis an Mandant. Wenn da sowieso nix zu holen ist, kann's euch ja auch egal sein, wenn die Frau wegen der Anzeige ihren Job verliert - um mal richtig fies zu sein. :twisted:
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#15

17.11.2007, 18:29

wenn das Gehalt auf ein fremdes Konto geht, unterliegt es nicht mehr der Pfändungsgrenze, das ist ja das schöne, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen das zu pfänden..

aber wenn ihr das Gehalt pfändet, habt ihr dann nicht auch Anspruch darauf, zu erfahren, auf wessen Konto das Gehalt geht?
Janin

#16

17.11.2007, 18:30

dann muss man doch die gehaltsabrechnungen mitpfänden. oder?
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#17

17.11.2007, 18:41

öööhm ja, das sollte man sowieso bei GEhaltspfändung machen ;-)
Janin

#18

17.11.2007, 18:44

machen aber viele nicht :)
Gast

#19

17.11.2007, 23:25

Richtig. Machen viele nicht. Leider.

Man sollte seine entsprechenden Formulare unbedingt dahingehend abändern.
StineP

#20

17.11.2007, 23:31

Ja, das sehe ich genauso.. Hab das mit meinen Standard-Aufträgen, die mir mein Programm vorgibt auch gemacht.
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