Seite 2 von 2

Verfasst: 12.11.2007, 08:09
von Majo
hmmm, das heißt, ich pfände jetzt nur den ab heute laufenden Unterhalt laut Titel bei der Rentenstelle und geb den Rückstand garnicht an?

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Verfasst: 12.11.2007, 08:28
von Bob
Der bis zu Eröffnung aufgelaufene Rückstand ist zur Tabelle anzumelden und kann nicht vollstreckt werden. Nur der ab Eröffnung laufende kann vollstreckt werden.

Verfasst: 12.11.2007, 10:41
von Majo
ok, dann werd ich das mal versuchen. Vielen Dank euch allen! :-)