Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#11
12.11.2007, 08:09
hmmm, das heißt, ich pfände jetzt nur den ab heute laufenden Unterhalt laut Titel bei der Rentenstelle und geb den Rückstand garnicht an?
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
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Bob
#12
12.11.2007, 08:28
Der bis zu Eröffnung aufgelaufene Rückstand ist zur Tabelle anzumelden und kann nicht vollstreckt werden. Nur der ab Eröffnung laufende kann vollstreckt werden.
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Majo
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#13
12.11.2007, 10:41
ok, dann werd ich das mal versuchen. Vielen Dank euch allen!