den erbschein habe ich übrigens bereits in kopie in der akte. reicht eine kopie vom erbschein aus oder muß ich das noch irgendwie in beglaubigter form anfordern, wenn ich dann vollstrecken würde?
am liebsten wäre mir natürlich, wenn sich die sache aufklärt, wenn ich die miterben anschreiben würde, aber dadurch ist natürlich der eigentliche schuldner vorgewarnt. aber andererseits würde mich auch schon interessieren, wie hoch die kosten eines solchen zwangsversteigerungsverfahrens wären. hat jemand von euch da irgendwelche maßstäbe, woran ich mich orientieren kann? oh man so viele fragen und das reinste vakuum in meinem schädel. naja bin ja nicht frau allwissend
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