Hallo Ihr helfenden HÄnde,
ich habe folgendes Problem:
Meine Mandantin wurde von der Bank überredet ein P-Konto einzurichten. Es läuft nur eine Pfändung und diese ruht, da sie mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart. Dieser kommt sie auch regelmäßig nach.
Nun hat sie Ende Juli Gehalt erhalten und etliche Überweisungen getätigt. Ob sie dabei über ihre 985,15 € gekommen ist, weiß ich nicht genau. Durch die Umstellung auf das P-Konto, stellt die Bank ihr nun nur diese 985,15 € zur Verfügung und hat den Rest für sie "gesperrt".
Die Gläubigerin (GASAG - also nicht HansWurst) hat der Bank gegenüber nochmal per Fax bestätigt, dass die Pfändung ruht und die Schuldnerin über ihr Geld verfügen kann. Nun sagt die Bank, sie müsse trotzdem beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung beantragen.
Aber das wollen wir ja nicht, mit der Gläubigerin ist ja alles geklärt und diese Pfändung soll ja nicht aufgehoben werden.
Was kann ich den jetzt für einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen??? Kann überhaupt einen stellen? Lege ich Erinnerung ein?? Ich weiß es einfach nicht!
P-Konto, Pfändung ruht
- LuzZi
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Die Ruhendstellung der Pfändung ist eine Kulanzleistung der Bank, die sie nicht erbringen muss, welche im Allgemeinen allerdings gemacht wird. Ich habs bislang noch nicht erlebt, dass eine Bank sagte, sie stellt die Pfändung nicht ruhend.
Du musst beantragen, den Pfüb aufzuheben. Da da die Gläubigerin wohl aber nicht mitspielen wird, kannste dir das sparen.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Deswegen ist ein P-Konto wohl nicht immer die beste Lösung
Erklärs der Mandantin, was anderes kannst du m. E. nicht machen. Ggf. hat ja aber noch jemand anders hier im Forum eine Lösung.
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Soll sie doch das Konto auflösen (geht das bei gepfändetem Konto nicht auch recht einfach? unsere Schuldner haben es bisher immer hingekriegt) und bei einer anderen Bank ein neues einrichten ohne P-Schutz.
Die Gläubigerin kriegt ein nettes Schreiben, in dem ihr das alles erklärt und das neue Konto angegeben wird unter nochmaliger Zusicherung der Einhaltung der Raten (sofortiger Einrichtung Dauerauftrag).
m.E. dürfte eine neue Pfändung durch die Gläubigerin keine notwendige ZV mehr sein - daher keine Kosten für Deine Mandantin verursachen. Und solange die Gläubigerin ihre Kohle kriegt...
Die Gläubigerin kriegt ein nettes Schreiben, in dem ihr das alles erklärt und das neue Konto angegeben wird unter nochmaliger Zusicherung der Einhaltung der Raten (sofortiger Einrichtung Dauerauftrag).
m.E. dürfte eine neue Pfändung durch die Gläubigerin keine notwendige ZV mehr sein - daher keine Kosten für Deine Mandantin verursachen. Und solange die Gläubigerin ihre Kohle kriegt...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Leider habe ich das, insbesondere in letzter Zeit, häufiger erlebt.LuzZi hat geschrieben:Die Ruhendstellung der Pfändung ist eine Kulanzleistung der Bank, die sie nicht erbringen muss, welche im Allgemeinen allerdings gemacht wird. Ich habs bislang noch nicht erlebt, dass eine Bank sagte, sie stellt die Pfändung nicht ruhend.
Da wollte sich die Bank wohl Arbeit ersparen. Ist denn der gesperrte Betrag um sehr vieles höher als die vereinbarte Rate? Falls nicht, kann der Gläubiger doch die Ruhendstellung zurücknehmen, die Bank überweist monatlich den gepfändeten Betrag und allen ist geholfen (zumindest irgendwie).
Falls der gesperrte Betrag deutlich höher ist als die vereinbarte Rate bleibt wohl nur Kündigung des Kontos, aber ob die Schuldnerin problemlos ein neues bekommt?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich