Sachverhalt: Wir vertreten ein großes Unternehmen welches Krankentransporte durchführt. Dieses hat natürlich Konkurrenz und hier läuft es so, dass unsere Mandantschaft dann Aufträge an die Konkurrenz abgeben muss. Die "Aufträge" gehen bei unserer Mantschaft ein und werden dann von unserer Mandantschaft an die "Konkurrenz" verteilt. Hierfür fallen Leitstellengebühren an. Nun ist die Konkurrenz pleite, hat Insolvenzantrag gestellt, Insolvenzverfahren wurde am 30.04.2010 eröffnet.
Forderungen, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, wurden natürlich von unserer Seite angemeldet. Auf der Gläubigerversammlung wurde dann beschlossen, dass der Betrieb der Insolvenzschuldnerin zum 31.07.2010 eingestellt wird. Natürlich hat sie weiter bis dahin noch Aufträge ausgeführt, sodass Leitstellengebühren angefallen sind.
Handelt es sich dann um Masseverbindlichkeiten hinsichtlich der Leitstellengebühren die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind? Und wenn ja, muss ich bei der Anmeldung etwas beachten? Melde ich die nun ganz normal mit dem Formular an, welches ich sonst für die Forderungsanmeldung verwende und schreibe dick und fett rein "MASSEVERBINDLICHKEIT"?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG Zonnie
P.S. Wie immer eilt es, aber das soll euch nicht weiter stören
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