Ist das eine Masseverbindlichkeit?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#1

03.08.2010, 16:42

Hallo ihr tatkräftigen ReFas!

Sachverhalt: Wir vertreten ein großes Unternehmen welches Krankentransporte durchführt. Dieses hat natürlich Konkurrenz und hier läuft es so, dass unsere Mandantschaft dann Aufträge an die Konkurrenz abgeben muss. Die "Aufträge" gehen bei unserer Mantschaft ein und werden dann von unserer Mandantschaft an die "Konkurrenz" verteilt. Hierfür fallen Leitstellengebühren an. Nun ist die Konkurrenz pleite, hat Insolvenzantrag gestellt, Insolvenzverfahren wurde am 30.04.2010 eröffnet.

Forderungen, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, wurden natürlich von unserer Seite angemeldet. Auf der Gläubigerversammlung wurde dann beschlossen, dass der Betrieb der Insolvenzschuldnerin zum 31.07.2010 eingestellt wird. Natürlich hat sie weiter bis dahin noch Aufträge ausgeführt, sodass Leitstellengebühren angefallen sind.

Handelt es sich dann um Masseverbindlichkeiten hinsichtlich der Leitstellengebühren die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind? Und wenn ja, muss ich bei der Anmeldung etwas beachten? Melde ich die nun ganz normal mit dem Formular an, welches ich sonst für die Forderungsanmeldung verwende und schreibe dick und fett rein "MASSEVERBINDLICHKEIT"?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

LG Zonnie

P.S. Wie immer eilt es, aber das soll euch nicht weiter stören ;)
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#2

04.08.2010, 09:15

Keiner einen Rat?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Kaltforelle
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 359
Registriert: 29.01.2009, 14:19
Beruf: Rechtswirtin (FSH)
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#3

04.08.2010, 09:33

Der Insolvenzverwalter wird doch sicherlich mitgeteilt haben, dass der Betrieb zunächst fortgeführt wird.
Dann solltest du ihm in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter die Rechnungen schicken.

Prüf bitte auch nach, ob und wann der Insolvenzverwalter ggf Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.

LG
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#4

04.08.2010, 09:52

Reicht es denn einfach nur die Rechnungen zu übersenden?

Die Eiligkeit hat sich nun eh im Sande verlaufen, da die Mandantschaft die Zahlen/Rechnungen frühestens nächste Woche liefern kann... Und dann bin ich erstmal im Urlaub...
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Kaltforelle
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 359
Registriert: 29.01.2009, 14:19
Beruf: Rechtswirtin (FSH)
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#5

04.08.2010, 10:35

Rechnungen und ggf. irgendwelche Leistungsnachweise, also alles das, was zeigt, dass die Rechnung ordnungsgemäß erstellt ist (beim Handwerker z.B. Stundenbericht oder Abnahmeprotokoll o.ä.).
Aber eigentlich müsste die Rechnung reichen. Wenn der Insoverwalter Nachweise will, wird er sich schon melden.
Antworten