ZV von rückständigen und zukünftigen Kindergeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suse2010
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#1

03.08.2010, 11:41

Hallo Mitstreiter(innen)!
Ich hab ein ganz tolles Problem. Unsere Mandantin sollte von Ihrem Ex-Mann für das gemeinsame Kind seit 2008 das häftige Kindergeld ausgezahlt bekommen. Dies geschah jedoch nie. Jetzt soll ich die Zwangsvollstreckung einleiten. Für das rückständige Kindergeld ja kein großes Problem. Mein Chef ist jedoch gleich auf die Idee gekommen, das zukünftige Kindergeld bei der Kindergeldkasse zu holen. M. E. mit Pfüb. Muss ich Zwangsvollstreckungsauftrag und nen Pfüb beantragen? Oder gibt es eine Möglichkeit beides zu kombinieren?
Kaltforelle
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#2

03.08.2010, 14:50

Kindergeld ist nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldeleistung berücksichtigt wird, pfändbar.

Wieso bekommt sie denn das hälftige Kindergeld? Das wird doch eigentlich bei den Kindesunterhaltszahlungen berücksichtigt.

Wenn die Vereinbarung z.B. vor Gericht geschlossen wurde, würde ich unter Vorlage des Dokuments ganz einfach mal bei der kindergeldauszahlenden Stelle nachfragen und da es sich um Unterhaltsleistungen handelt ggf. mit PfüB für die Zukunft holen (Wenn du so einen entsprechenden Titel hast).

LG
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