PfüB - Neue Vorschriften P-Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

23.07.2010, 11:44

Hallo,
kann mir jemand sagen, was ich ab sofort in der Praxis bei Kontopfändungen beachten muß??
Woran erkenne ich, ob das Konto, das ich pfänden möchte, ein P-Konto ist?
Oder beantrage ich meinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wie bisher und der Drittschuldner berechnet dann gegebenenfalls den pfändbaren Betrag?
Oder muß ich in Zukunft bestimmte Formulierungen bei der Kontopfändung verwenden?

Ich weiß... Ganz viele Fragen...

Falls es neue Formulierungen für den Pfüb gibt, wo kann ich solche denn bekommen??

Vielen Dank vorab für Eure Bemühungen...
Mistfratz
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 03.04.2008, 09:53

#2

23.07.2010, 11:47

Das würde mich auch interessieren!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

23.07.2010, 11:48

:suche
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
steph0503
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2010, 14:38
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

23.07.2010, 12:02

Hallo,

soweit ich weiß, läuft alles ganz normal wie immer. Ob der Schuldner ein P-Konto eingerichtet hast, erfährst Du lediglich, wenn er es in seinem Vermögensverzeichnis so angibt.
Nachdem es die Regelung erst seit dem 01.07.2010 gibt, glaube ich nicht, dass viele Schuldner schon ein P-Konto eingerichtet haben, da auch die Banken ungern ein solches Konto einrichten, wegen der Mehrarbeit. Die Bank wird Dir bei der Drittschuldnererklärung schon Bescheid geben, ob es ein P-Konto betrifft.
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

23.07.2010, 12:03

Danke für den Tip Luzzi, das habe ich aber schon versucht und nichts gefunden...

Mit welchem Suchbegriff??
steph0503
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.2010, 14:38
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

23.07.2010, 12:06

Noch ein Zusatz:

Ich veranlasse die Kontopfändungen auf jeden Fall wie bisher.

:D
Püppilotta
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 03.06.2009, 15:47

#8

23.07.2010, 12:06

Pfüb ganz normal beantragen, das berechnet dir dann die Bank (Drittschuldner)
Svala
Forenfachkraft
Beiträge: 220
Registriert: 05.03.2009, 09:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#9

23.07.2010, 12:18

@ernie

Verstehe ich das richtig, dass in dem anderen Threat Mustertexte eingestellt waren, die wieder geöscht sind??

Ich versteh jetzt nur noch Bahnhof...

Da das offensichtlich vielen so geht, werde ich gleich ma einen "normalen" Pfüb versenden und schauen, was passiert....?

:thx
Antworten