Pfüb gegen Nachhilfelehrerin auf freiberuflicher Basis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schindler1
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#1

22.07.2010, 15:24

Hallo zusammen,

hat schon mal jemand einen Pfüb gg. einen Freiberufler gemacht

wie schreib ich das, dass der Verdienst uns in vollem Umfang zusteht, damit das Gericht das auch anerkennt?

VD
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Trynnchylld
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#2

22.07.2010, 17:20

Würde mal sagen, dass bei einem Freiberufler die Drittschuldner die einzelnen Auftraggeber sind und die Einzelforderungen gepfändet werden müssen. Da kommst du vielleicht über die EV dran, liegt das VV schon vor?

Wir hatten auch mal was gegen einen Freiberufler, der hatte aber nur einen größeren Auftraggeber und dann haben wir bei dem gepfändet.

... wegen dieser Ansprüche und in Höhe des Betrages - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss - werden die angeblichen Forderungen des Schuldners aus Werklohn, Ge-schäftsbesorgungsvertrag, Dienstleistungsvertrag und sonstigen anderweitigen Verträgen so-wie gegenwärtige und künftige Ansprüche gegen den Drittschuldner auf Auszahlung der je-weils angemessenen Vergütung
gegen den Drittschuldner...
Lieber Gruß, Trynn

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schindler1
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#3

23.07.2010, 08:23

Ja, der DS ist schon bekannt

Es ging mir darum, dass der Verdienst in voller Höhe an uns abgeführt wird, also die Formulierung, dass das vom Gericht anerkannt wird
schindler1
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#4

23.07.2010, 13:33

brauch ich da überhaupt eine Formulierung??

Würde das heut noch gerne rausschicken :thx schon mal
Ernie

#5

23.07.2010, 13:40

... auf Auszahlung der ihm zustehenden Vergütung aus seiner freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrer / Dozent / sonst was gepfändet.

Hinweis auf § 850 c ZPO unbedingt weglassen!!!
schindler1
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#6

23.07.2010, 13:52

vielen Dank Ernie, die Info hat mir noch gefehlt
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