Drittschuldner bei Gefangenengeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#1

22.07.2010, 14:08

Hallo,

habe zwar ein bißchen was gefunden in älteren Beiträgen zum Thema Gefangenengeld, aber nichts zur korreken Angabe des Drittschuldners. Könnt Ihr mir helfen?

Gruß Tölpel
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Trynnchylld
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#2

22.07.2010, 14:12

Hallo Tölpel,

welche Angaben meinst Du denn? Die, die in der Drittschuldnererklärung gemacht werden müssen?

Das sind dieselben, die jeder andere DS auch machen muss, ob Forderung besteht und anerkannt wird, ob Vorpfändungen da sind und ob Beträge gepfändet werden können.

MfG
Lieber Gruß, Trynn

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lucy1510
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#3

22.07.2010, 14:20

Du meinst bestimmt die DS-Bezeichnung, oder? Also ich würde mal im Internet schauen, welcher Behörde das Gefängnis unterliegt bzw. wer das Gefangenengeld zahlt. Müsste ja eigentlich das Bundesland selbst sein, oder? Die sind dann DS.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Trynnchylld
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#4

22.07.2010, 14:23

DS ist das Land, vertreten durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt. Zuständig für die DS-Erklärung ist u.a. der Leiter der Justizzahlstelle. Wir hatten mal so einen Fall. Brauchst du den Text für den PfÜb-Antrag?
Lieber Gruß, Trynn

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