Hallo,
habe zwar ein bißchen was gefunden in älteren Beiträgen zum Thema Gefangenengeld, aber nichts zur korreken Angabe des Drittschuldners. Könnt Ihr mir helfen?
Gruß Tölpel
Drittschuldner bei Gefangenengeld
- Trynnchylld
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Hallo Tölpel,
welche Angaben meinst Du denn? Die, die in der Drittschuldnererklärung gemacht werden müssen?
Das sind dieselben, die jeder andere DS auch machen muss, ob Forderung besteht und anerkannt wird, ob Vorpfändungen da sind und ob Beträge gepfändet werden können.
MfG
welche Angaben meinst Du denn? Die, die in der Drittschuldnererklärung gemacht werden müssen?
Das sind dieselben, die jeder andere DS auch machen muss, ob Forderung besteht und anerkannt wird, ob Vorpfändungen da sind und ob Beträge gepfändet werden können.
MfG
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Du meinst bestimmt die DS-Bezeichnung, oder? Also ich würde mal im Internet schauen, welcher Behörde das Gefängnis unterliegt bzw. wer das Gefangenengeld zahlt. Müsste ja eigentlich das Bundesland selbst sein, oder? Die sind dann DS.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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- Trynnchylld
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DS ist das Land, vertreten durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt. Zuständig für die DS-Erklärung ist u.a. der Leiter der Justizzahlstelle. Wir hatten mal so einen Fall. Brauchst du den Text für den PfÜb-Antrag?
Lieber Gruß, Trynn
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