Pfändung Taschengeldanspruch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#11

20.07.2010, 21:03

@ ClaudiaP: Ich stimme Geiselmann (#3) zu. Eine Erfolgsaussicht sehe ich bei dem Einkommen für einen 4-Personen-Haushalt nicht. Anders wäre die Situation, wenn die Kinder bereits in der Ausbildung wären und eigenes Einkommen erzielen würden.

@ Yvi_882: Komm mal runter! Das Wetter macht uns allen zu schaffen.
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Yvi_882
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#12

20.07.2010, 21:18

Ist schon ok. Ich sage dazu nichts mehr. Ihr habt Recht, ich Unrecht. Bei uns in NRW sind halt andere Tabellen. Ich habe nämlich extra heute noch einmal nachgesehen. Aber ist schon ok. Dann frage ich mich echt, warum es bei uns funktioniert, auch wenn wir nur Kleinbeträge bekommen. Ich werde mich auch nicht mehr dazu äußern.
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Soenny
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#13

20.07.2010, 21:28

Ich bin auch in NRW und ich sehe da auch keine Pfändungsmöglichkeit ;)

Und jetzt seid ihr alle mal wieder friedlich und genießt den schönen Sommerabend :wink1
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Geiselmann
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#14

21.07.2010, 18:53

Hallo,

hab eine Fundstelle zur konkreten Berechnung des Taschengeldanspruchs
- LG Konstanz, Beschluss vom 16.08.2007, 62 T 37/07, Rpfleger 2008, 37 -

Da der Drittschuldner ein naher Familienangehöriger ist unmd meist rechtlich unbefangen
kann es schon sein, dass auch kleine Beträge gezahlt werden, einfach um den Familienangehörigen zu unterstützen.

Grüße

S. Geiselmann
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