DRINGEND - vorläufiges Zahlungsverbot GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
yviden
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 02.04.2006, 22:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Korschenbroich

#1

20.07.2010, 14:44

Hallo ihr ...

ich habe hier ein vorl. vollstreckbaren Titel gegen zwei Privatpersonen liegen, die bei einer GmbH & Co. KG beteiligt sind.

Jetzt soll ich ein vorl. Zahlungsverbot für die Geschäftsführergehälter udn die Gewinnauszahlungen machen - habe aber leider absolut keinen Text dazu.

Brauch dringend eure Hilfe... danke schonmal....
Es ist nur wenigen die Fähigkeit vorbehalten, dass Gute in einem Menschen zu entdecken.
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#2

21.07.2010, 14:29

Hallo! Ist Deine Suche noch aktuell?
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#3

21.07.2010, 14:33

...
yviden
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 02.04.2006, 22:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Korschenbroich

#4

26.07.2010, 10:40

Julinda... habe seit letzter Woche nicht mehr hier reingeschaut - Wäre trotzdem nett, wenn du mir noch helfen könntest...
Es ist nur wenigen die Fähigkeit vorbehalten, dass Gute in einem Menschen zu entdecken.
Mistfratz
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 03.04.2008, 09:53

#5

26.07.2010, 11:35

Text für vorläufiges Zahlungsverbot ohne PfüB:

VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT!

Als Bevollmächtigte des Gläubigers benachrichtigen wir hiermit Drittschuldner und Schuldner gemäß § 845 ZPO von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gemäß dem in Kopie beigefügten Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Pfändung steht bevor wegen der dort genannten GESAMTFORDERUNG zuzüglich weiterer Zinsen und Gerichts- und Zustellkosten. Dieser beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Drittschuldner in Kürze zugestellt werden.

Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes (§§ 845, 930 ZPO).

Der Drittschuldner wird aufgefordert, nicht an den Schuldner zu leisten.

Der Schuldner wird aufgefordert, jegliche Verfügung über die zu pfändende Forderung zu unterlassen, diese insbesondere nicht einzuziehen.

Der Drittschuldner wird im Interesse einer raschen und vereinfachten Abwicklung gebeten, binnen zwei Wochen hierher zu erklären, ob er die gepfändete Forderung anerkennt und zur Leistung bereit ist.



Rechtsanwalt



Text für vorläufiges Zahlungsverbot i.V.m. PfüB:


VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT! (§ 845 ZPO)

In der Zwangsvollstreckungssache
- Gläubiger -
gegen
- Schuldner -

hat der Gläubiger gegen den Schuldner einen Anspruch aus

...

wie folgt:

Hauptforderung :
titulierte Zinsen aus Hauptforderung bis - Datum - :
festgesetzte Kosten - Kosten des Mahnverfahrens und bisherige
Kosten der Zwangsvollstreckung :
Zinsen aus festgesetzten Kosten bis -Datum -:
Gesamtforderung :

zuzüglich weiter entstehender Zinsen sowie Gerichts- und Zustellkosten.

Wegen dieser Ansprüche steht die Pfändung der angeblichen Forderung des Schuldners gegen

(Drittschuldner)

auf

- Pfändungsansprüch (zb Kontoguthaben, Arbeitseinkommen etc.)

bevor.

Gemäß § 845 ZPO benachrichtigen wir als Bevollmächtigte des Gläubigers hiermit Drittschuldner und Schuldner von der bevorstehenden Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner.

Der beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Drittschuldner in Kürze zugestellt werden.

Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes (§§ 845, 930 ZPO).
Der Drittschuldner wird aufgefordert, nicht an den Schuldner zu leisten.

Der Schuldner wird aufgefordert, jegliche Verfügung über die zu pfändende Forderung zu unterlassen, diese insbesondere nicht einzuziehen.

Der Drittschuldner wird im Interesse einer raschen und vereinfachten Abwicklung gebeten, binnen zwei Wochen hierher zu erklären, ob er die gepfändete Forderung anerkennt und zur Leistung bereit ist.



Rechtsanwalt


Zustellung an:

1. Drittschuldner:

2. Schuldner:
Jupp03/11

#6

26.07.2010, 12:07

völlig unpassend für die Themenstarterin
yviden
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 02.04.2006, 22:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Korschenbroich

#7

03.08.2010, 09:34

Danke Mistfratz... war nett gemeint, aber wie Jupp03 richtig erkannt hat - es ist nicht passend auf meine Frage, denn einen Text an sich hatte ich schon, mir fehlte lediglich der Text für den Pfändungsanspruch.

Aber Sache hat sich mitlerweile eh erledigt...
Es ist nur wenigen die Fähigkeit vorbehalten, dass Gute in einem Menschen zu entdecken.
Antworten