Pfändung von 2 Renten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tanja B.
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#1

25.01.2010, 11:10

Hallo.

Ich habe hier leider noch nicht genau die Lösung zu meinem Problem gefunden...

Folgendes:

Wir haben eine Schuldnerin, die auf unseren ZV Versuch die eV abgegeben hat. Unter dem Punkt Renten habe ich nun folgendes stehen:

Erwerbsunfähigkeitsrente i. H. v. EUR 584,96 +
VBLU Allianz 476,50

VBLU scheint eine Riesterrente zu sein.

Unsere Schuldnerin bezieht diese Rente schon.

Kann ich diese beiden Renten nun zusammen nehmen und daraus vollstrecken?

Obwohl ich eigentlich denke, dass die Riesterrente auf jeden Fall unpfändbar ist, wollte ich euch vorher noch befragen.

Vielen Dank und einen guten Start in die Woche!
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rit-sch
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#2

25.01.2010, 13:15

Wieso sollte die Riesterrente unpfändbar sein? Ich würde beide Renten pfänden und Zusammenrechnung beantragen. § kann ich leider im Moment nicht sagen, da ich arbeitslos bin und nicht nachlesen kann.
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Ernie

#3

25.01.2010, 13:37

Prüf mal, ob Deine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht unter § 850b ZPO fällt.
Tanja B.
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#4

25.01.2010, 13:47

§ 850 b ZPO hatte ich schon vor der Nase.

Da aber die Pfändung in das bewegliche Vermögen der Schuldnerin zu nichts geführt hat, könnten wir nun an die Rentenansprüche. § 850 b Abs. 2 ZPO.

@ rit-sch: M. E. ist doch die Riesterrente Hartz IV sicher?! Wenn nicht mal der Staat dran kommt...
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rit-sch
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#5

25.01.2010, 14:19

@ rit-sch: M. E. ist doch die Riesterrente Hartz IV sicher?! Wenn nicht mal der Staat dran kommt...
Das dürften wohl zwei Paar Schuhe sein. Du hast bei Hartz IV auch einen Freibetrag beim Vermögen, d. h. aber doch nicht, dass nicht ein Dritter in dieses Vermögen vollstrecken kann.
Liebe Grüße
Rita


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Tölpel
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#6

01.02.2010, 11:14

Ich habe 2001 Rentenanwartschaften gepfändet. Inzwischen hat der Schuldner wieder die e.V. abgegeben, aus der hervorgeht, dass er noch eine 2. Rente bezieht. Kann ich meinen ursprünglich Pfüb ergänzen lassen und die Zusammenrechnung beanatragen, oder muss ich einen ganz neuen Pfüb machen? Wenn ja, kann ich die Zusammenrechnung der 2. Rente mit einer bereits gepfändeten Rente beantragen?
Ernie

#7

01.02.2010, 19:57

Du musst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für den neuen Drittschuldner beantragen.

Gleichzeitig beantragst Du die Zusammenrechnung mit dem bereits aufgrund Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG... (Gesch.-Nr.:......) vom .... gepfändeten Anspruchs.
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#8

20.07.2010, 21:45

Hab ich das richtig verstanden, dass man einen Riesterrente pfänden kann?
Gruß Anja
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#9

21.07.2010, 17:38

Ich sehe das nach wie vor so. Rente ist Rente.
Liebe Grüße
Rita


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