Wann Stundungsgesuch im Rahmen der InsO stellen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

16.07.2010, 09:19

Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich soll für Mdt. einen Insolvenzantrag stellen. Wie ist es jetzt mit dem Stundungsgesuch für die Gerichtskosten. Stelle ich dieses Gesuch erst nach Einreichung des Antrages?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
BabyBen

#2

16.07.2010, 09:39

am Besten alle Anträge (Restschuldbefreiung/Stundung) zusammen mit dem Insolvenzantrag
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Trynnchylld
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#3

20.07.2010, 13:29

Schließe mich BabyBen an. Stundungsantrag sollte gleich beim Eröffnungsantrag dabei sein, damit das Gericht gleich vorab entscheiden kann. Die weiteren Stundungsanträge im Verfahren werden dann durch das Gericht angefordert (wird erst gegen Mitte/Ende des Verfahrens erneut der Fall sein).
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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