vorläufiges Insolvenzverfahren - ZV?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

16.07.2010, 17:47

Hallo zusammen,

wir vertreten einen Mandanten, der gegen Fa. XY im Berufungsverfahren ein Urteil erstritten hat, es ist rechtskräftig, die vollstreckbare Ausfertigung liegt vor. Unsere Recherche hat ergeben, dass Firma XY vor einigen Wochen Insolvenz angemeldet hat. Rechtsanwalt Z wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was mache ich denn jetzt? Den RA anschreiben und schonmal mitteilen, dass unser Mandant Forderungen hat und abwarten, bis eröffnet wird, dann ggf. anmelden? Mit der ZV das dürfte sich ja erledigt haben, oder? Wer kann mir weiterhelfen?

Lieben Dank Eure Randfichte
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

16.07.2010, 18:31

Hallo,

ZPO § 845, InsO § 131
Wird die Vorpfändung früher als drei Monate vor Eingang des Insolvenzantrags ausgebracht, fällt die Hauptpfändung dagegen in den von § 131 InsO erfassten Bereich, richtet sich die Anfechtung insgesamt nach der Vorschrift des § 131 InsO.
- BGH, Urt. v. 23.03. 2006, IX ZR 116/03, Rpfleger 2006, 427 = DGVZ 2006 = MDR 2006, 1129 -

S. Geiselmann
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#3

16.07.2010, 18:41

Urteil ist vom 10.06.2010, Vorläufiges Insolvenzverfahren: Beschluss vom 18.06.2010. Wir haben bisher noch nicht vollstreckt. Haben zunächst die vollstreckbare Ausfertigung des Titels bei Mdt. angefordert. Dieser war im Zivilrechtsstreit durch andere RAe vertreten. Wir sollen jetzt nur die ZV aus dem Urteil übernehmen.
Ich habe die Inso leider nicht hier, muss ich Montag im Büro mal nachlesen.

Vielleicht noch jemand einen Tip für mich?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#4

16.07.2010, 18:54

Wenn ihr wisst, dass der Schuldner im Inso Verf. ist, würde ich die Forderung direkt anmelden.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#5

16.07.2010, 21:12

Ok, danke Dir. Damit vergeben wir uns ja nichts. Ich werde es mal überschlafen und Montag mir die Akte vornehmen.


Danke an alle!
BabyBen

#6

16.07.2010, 21:53

Was es alles bringt, muss man aus dem Beschluss, mit welchem die vorl. Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, entnehmen. Deshalb wäre es vielleicht gut, wenn Du uns diesen mal hier einstellst.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#7

17.07.2010, 21:36

Hallo BabyBen, an Dich habe ich gestern abend schon gedacht, das muss wohl Gedankenübertragung gewesen sein. Ich habe nämlich in Erinnerung, dass Du im Bereich Insolvenz Bescheid weisst. Ich gucke Montag gleich mal in die Akte und melde mich dann wieder.

Gruss nach Bayern aus (Nieder)-Sachsen. Ich sehe gerade, dass Du schon irre viele Beiträge hier geschrieben hast! Wow! Ich schaffe es neben Arbeit und Kindern nur ab und an mal, hier zu stöbern. :thx :thx
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#8

17.07.2010, 22:49

Ich würde auch den Insolvenzverwalter anschreiben und um Nachricht bitten.
Das kann ja schonmal nicht schaden.
BabyBen

#9

18.07.2010, 12:20

@ Randfichte:

Viele Grüße zurück. Unsere Kanzlei beschäftigt sich ausschließlich mit Insolvenzverwaltung, da sollte ich schon Bescheid wissen. Es ist also zu viel der Ehre für mich :mrgreen: .

Im Übrigen schreibe ich die meisten Berichte abends im Off-Topic Bereich, da ist als Single gar nicht schwer.

@ Farinacher:

Na bloß nicht den vorläufigen Insolvenzverwalter informieren. Die ziehen dann alles Pfändbare ein. Wir sind so, glaub mir.
Benutzeravatar
wissensdurst
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 16.01.2008, 09:40
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Wiesbaden
Kontaktdaten:

#10

18.07.2010, 13:16

Mein Tipp:
1. Keine weiteren Kosten verursachen durch ohnehin in einem vorläufigen Insolvenzverfahren nicht mehr erlaubten Zwangsvollstreckungsmaßnhamen (hier mal den Beschluss des Inso-Gerichts lesen, generell dürfte aber drinstehen, dass ZV nicht mehr erlaubt ist)

2. Informiere dich regelmäßig über http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank Dort wird eine Insolvenzeröffnung veröffentlicht. Wenn das geschehen ist, kannst du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Normalerweise dürftet ihr ein Schreiben von ihm bekommen, in dem er dazu auffordert. Wird aber nur der Falls ein, wenn der Schuldner euch auch als Gläubiger(-vertreter) angibt. Also: auch selbst Acht geben, wann eröffnet wird!
Na bloß nicht den vorläufigen Insolvenzverwalter informieren. Die ziehen dann alles Pfändbare ein. Wir sind so, glaub mir.
Was ist das für ein Tipp? Versteh nicht, was damit gemeint ist. Der Gläubiger kann ohnehin nicht mehr pfänden und wenn ein InsoVerfahren eröffnet wird, gehört eh alles der Insolvenzmasse.
Antworten