Mustertext PÜ kontenpfändung ab 1.7.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#41

15.07.2010, 08:17

wissensdurst hat geschrieben:Mein Chef meinte heute, dass dieser Vortrag auf den nächsten Monat, wenn man nicht den vollen Freibetrag vom Konto entnommen hat, nur einmal geht. Jetzt frage ich mich, wie das wieder nachzuvollziehen ist?

Beispiel: Einkommen netto 1.500 EUR, Freibetrag 989,99 EUR, Schuldner hebt in diesem Monat 689,99 EUR ab und trägt 300 EUR in den nächsten Monat vor, dann kommen wieder 1.500 EUR drauf und er hebt wieder nur 689,99 EUR ab, dann hat er noch 600 EUR übrig. Wenn der Vortrag jetzt nicht mehr geht, dann wären nur 300 EUR frei, ABER: er kann ja auch sagen, er hat die vorgetragenen 300 EUR abgehoben und trägt jetzt vom neuen Gehalt 600 EUR vor. Ich kapiere nicht, wie sowas gerechnet werden soll. Ich mein, letztendlich muss sich ja die Bank damit auseinandersetzen, aber ich wills nur mal verstehen.
Das habe ich auch noch nicht verstanden, wie das in der Praxis dann umgesetzt werden soll.
India
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#42

15.07.2010, 10:11

Ich versuch mal nachfolgend die Berechnung mit deinen Zahlen vorzunehmen, vielleicht wird es dann verständlicher:

Juli
1.500,00 (Eingang)
- 989,99 (Freibetrag)
510,00 (pfändbarer Betrag)

989,99 (Freibetrag)
- 689,99 (Verbrauch)
300,00 (übertragener Freibetrag)

August

300,00 (Verbleib aus Juli)
+ 1500,00 (Eingang)
1800,00 (Guthaben August)

300,00 (übertragener Freibetrag)
+ 989,99 (Freibetrag für August)
1289,99 (gesamter Freibetrag)

1800,00 (Guthaben August)
- 1289,99 (gesamter Freibetrag)
510,01 (pfändbarer Betrag)

1289,99 (gesamter Freibetrag)
- 689,99 (Verbrauch)
600,00 (übertragener Freibetrag)

September

600,00 (Verbleib aus August)
+ 1500,00 (Eingang)
2100,00 (Guthaben)

989,99 (Freibetrag)
- 689,99 (Verbrauch)
300,00 (übertragener Freibetrag)

300,00 (Freibetrag August)
+ 989,99 (Freibetrag September
1289,99 (Gesamtfreibetrag)

2100,00 (Guthaben)
- 1289,99 (Freibetrag)
810,01 (pfändbarer Betrag)
sternchen1982

#43

15.07.2010, 10:39

:thx für diesen hilfreichen Thread - ich hab mir den Thread gleich mal ausgedruckt und in meinen Musterordner gepackt ... vielleicht wird aus mir ja doch noch mal ein kleiner ZV-Profi :D
aculita
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#44

15.07.2010, 13:44

Dann gibt es aber Monate, in denen 2x Geldeingänge kommen können - beispielsweise wird im Oktober am 01. das Gehalt, die Rente gutgeschrieben und, weil der 31. ein Feiertag ist, wird das Geld für November schon am 30. Oktober gutgeschrieben.
Und dann haut die Rechnung nicht mehr hin. Dann muß der Schuldner doch wieder zum Gericht und Anträge stellen. Kriege ich als Gläubiger, wenn der Schuldner da nicht aufpaßt, quasi sein gesamtes Novembergehalt?

Ich habe aber noch nicht rausbekommen können, wie eine Bank vorgeht, wenn eine Pfändung kommt und der Schuldner daraufhin das Konto auflöst. Kann er das einfach so? Was passiert mit dem Geld, das evtl darauf ist?

Was ist, wenn er das Konto umstellen will, es sich aber um ein Dispokonto handelt, das im Minus ist?
Wonach berechnet sich hier die Gutschrift? Alles, was über 0 € ist? Oder alles, was auf dem Konto eingeht?

Was ist Tagesguthaben? Das, was morgens nach dem Gehaltseingang von 1.500 € drauf ist? Das, was mittags, nach Abhebung von 400 € durch den Schuldner drauf ist? Oder das, was nachmittags um 4 nach Abbuchung der Miete, wenn die Pfändung kommt, noch drauf ist?

Kann ich auch ein P-Konto vorläufig dichtmachen? Wenn nein, warum nicht?
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#45

15.07.2010, 15:01

also ich sehe den sinn auch noch nicht so recht. mache auch alles so wie immer...

bin für tipps und hinweise immer dankbar
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wissensdurst
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#46

15.07.2010, 19:16

Ich denke, viele Fragen werden sich erst in der Praxis lösen, da heißt es abwarten. Auf jeden Fall spricht sich das schnell rum, gerade bei den Leuten, die sowieso ständig Schulden haben.

Was mich noch interessieren würde: Der Pfändungsschutz betrifft ja nur das Einkommen und nicht etwaige sonstige Gutschriften auf dem Konto (z. B. Steuererstattung) oder sehe ich das falsch? Werden bei mehreren Einkommen diese Beträge einfach zusammengerechnet?

Auch frage ich mich, wie das bei Insolvenzeröffnungen ist. Bisher war es ja so, dass der Saldo mit Insolvenzeröffnung der Insolvenzmasse gehört. Hat der Schuldner also z. B. 200 EUR auf dem Konto, werden die eingezogen und er muss sich ein neues Konto eröffnen und bei 0 anfangen (oder ggf. das alte mit Anfang 0-Saldo weiterführen). Wenn es jetzt ein P-Konto ist, gilt dann dieser Pfändungsschutz auch gegenüber der Insolvenzverwaltung?
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Mietzemau
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#47

20.07.2010, 11:48

Oh maaaan...so langsam schwirrt mir der Kopf...wie umständlich alles. Hätte es nicht einfach so bleiben können, dass die Schu mal zur Bewegung animiert werden?...

Also ihr macht alles noch wie gehabt? Baut mal nen neuen Passus ein?...ich hab das Gefühl gerade vor nem riesen Berg zu stehen.... :lol:
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de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
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#48

20.07.2010, 22:12

Mir schwirrt auch der Kopf - warum einfach, wenn es auch kompliziert geht - und vor allem wieder einmal zur "Rettung" der SC.... :frust

Noch musste ich keinen PFÜB bezgl. der neuen Kontopfändung machen - mal sehen, wann wieder einer ins Haus steht und dann werde ich hier nochmal nachlesen....
Gruß Anja
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#49

21.07.2010, 11:33

Ja..genau das denk ich auch. ZUM GLÜCK NOCH KEIN PFÜB.....allerding haben wir mal zum Test am 01.07. nen normalen "alten" Pfüb rausgeschickt....mal sehen was passiert.
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Gina

#50

25.07.2010, 15:53

@Ernie:
Wieso wurden die Änderungstipps denn wieder gelöscht? :|
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