Schuldner "laut Postrücklauf" nicht zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Spkie
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#11

17.06.2010, 15:40

^^ ist leider so üblich......
kannst du auch nicht ändern...
weil die armen GVs haben ja auch so eine Menge zu tun, dass sie nicht alles so
übermäßig korrekt machen können..
kannst ja schon froh sein, wenn dein fall halbwegs schnell bearbeitet wird....
jenniver
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#12

18.06.2010, 10:45

Ich bin auch immer davon ausgegangen,dass GV`s die Zustellungen in ihrem Zuständigkeitsbereicht selber vornehmen. Aber nee, gestern sagt mir die GVin sie wartet noch auf die ZU von der Post und kann mir dann den ZU Vermerk auf VB erteilen. :roll:
Dann kann ich eigentlich auch selbst die Zustellungen per Einschreiben/Rückschein oder Eigenhändig machen und das als ZU nehmen, geht dann auf alle Fälle schneller und ich habe es besser unter Kontrolle als alle zwei Wochen die GVin anzurufen und nachzufragen. Nervt mich und wahrscheinlich auch die GVs.
Spkie
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#13

18.06.2010, 11:00

nein wie gesagt...
so sind nciht alle....weiß ich selbst aus eigener erfahrung..merken wir spätestens wenn wir eine Detektei mit der Ermittlung beauftragen und die uns mitteilen, dass der Schuldner dort doch noch wohnt...
immer sehr nervig....
cjdenver
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#14

18.06.2010, 13:27

ich würd das genauso sehen wie alraune: ein zv-auftrag ist nicht damit erledigt, dass man einen brief in die post legt. dafür gibts nämlich nur 55 cent, nicht 20 euro. also würd ich den krempel der GVin wieder zurücksenden und auf persönliche zustellung und vollstreckung bestehen. kann ja wohl nich sein.

aus genau dem grund schreiben wir übrigens meist bei unseren aufträgen drauf dass mit widerstand vonseiten des schuldners zu rechnen ist und daher dringend darum gebeten wird, nicht vorangekündigt zu erscheinen. hat bisher eigentlich immer geklappt.
***

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alraune
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#15

14.07.2010, 16:36

Also, die Sache ist folgendermaßen weitergegangen:

Cheffe ist selbst dort vorbeigefahren und hat das Klingeltableau fotografiert. Schuldner stand in der Tat nicht drauf. Daraufhin habe ich der GVin alle Unterlagen wieder zurückgeschickt und gebeten, daß sie den Schuldner doch bitte nicht nur aufgrund eines Postrücklaufs als "nicht zu ermitteln" einstufen, sondern vor Ort ermitteln möge. Und daß dringend darum gebeten wird den Auftrag vom ... nicht vorangekündigt vor Ort durchzuführen da damit zu rechnen sei, daß der Schuldner bei Vorankündigung zum Termin nicht anwesend sein wird.

Außerdem habe ich bei Nichtanwesenheit um die Befragung der in der Wohnung befindlichen Personen und ggf. von Nachbarn gebeten.

Hat sie alles brav gemacht. Und auch keinen neuen Auftrag abgerechnet. 8)
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Yvi_882
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#16

14.07.2010, 16:46

Ich kenne es so, dass bei uns die meisten GVZ auch wissen, ob der Schuldner dort noch wohnt oder nicht. Was sein kann, dass wir eventuell die Nachricht erhalten, dass kein Name an der Klingel oder am Briefkasten steht, oder die Frage aufkommt, ob der Schuldner eventuell zur Untermiete wohnt.

Da deine EMA noch nicht so alt ist, sollte sich die GVZ vor Ort selber mal erkundigen, was dort los ist.

Was man auch noch machen könnte sogenannte "Ermittlungen am Ort", dies veranlasst man beim Einwohnermeldeamt.
Ein Mitarbeiter von dort begibt sich zu der Anschrift und schaut selber nach und klingelt ggf. auch bei Nachbarn etc.
Zuvor würde ich aber mal bei der GVZ anrufen.
Summi20
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#17

19.07.2010, 13:26

Hallo liebe Leute,
bin gerade über einer ZV und hab das gleiche Problem, daß mein Schuldner unbekannt verzogen sei. Laut EMA (2 Mal) ist sie jedoch noch gemeldet.
In einer anderen ZV-Sache hatte ich das gleiche Problem. Dort habe ich mit dem GVZ gesprochen und dieser meinte, nur weil jemand da noch gemeldet ist, heißt es ja nicht, daß er da noch wohnt, was ja auch richtig ist. Eine EMA ist keine Sicherheit.
Hab ich trotzdem die Möglichkeit an den Schuldner ranzukommen oder soll ich es dabei belassen. Der "Streitwert" liegt aber bei über 600,00 € plus Zinsen. Schuldnerin hat keinen Beruf, zwei Kinder also sowieso eher aussichtslos. Möchte es aber trotzdem erreichen, dass sie zumindest die e.V. abgibt.
Kann mir da jemand helfen? Bin mit meinem Latein am Ende.
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