Forderungsanmeldung / Sicherungshypothek zu Hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Plumbum
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#1

14.07.2010, 10:52

Hallo Leute,

komme heute aus dem Urlaub und ach wie nett, habe ich ein paar Akten liegen, wo ich bis morgen (!!!) eine Forderungsanmeldung fertigen muss.

Es ist eine Sache gegen den eigenen Mandanten. Wir haben hier bereits ein paar Forderungen, die wir ihm gegenüber hatten, in einer Sicherungshypothek zusammengefasst und die auf seinem hälftigen Anteil vom Haus eintragen lassen.

Ferner hab ich noch eine Forderung wo er Gesamtschuldner mit seiner Ex-Frau ist.

Meine Frage ist jetzt, muss ich die Forderungen jetzt mit anmelden, die in der Sicherungshypothek erfasst sind? Ich mein des wäre ja ganz schön mies, wenn wir im Insolvenzverfahren hinterher nur 3,90 € bekommen.

Oder bleibt das Recht einfach im Grundbuch bestehen ohne dass ich es beim Insolvenzverwalter anmelden muss und ich melde nur die Forderungen an, die nicht in der Sicherungshypothek beinhaltet sind?

Für schnelle antworten wäre ich dankbar...Fristablauf 15.07.2010

Liebste Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#2

14.07.2010, 11:08

Es isgt alles anzumelden, auch die Forderungen, die durch die Hypothek dinglich abgesichert sind
Kaltforelle
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#3

14.07.2010, 11:09

Auch die Si-hyp.forderungen mit anmelden.

Das hälftige Eigentum wird im Insoverfahren verwertet.
BabyBen

#4

14.07.2010, 11:41

Alles für den Ausfall anmelden. Ausfall ist der Betrag, den ihr nicht aus der Grundstücksverwertung bekommt.

Denn der Insolvenzverwalter wird versuchen, das Grundstück zu verkaufen. Aus dem Erlös wird er die dinglich gesicherten Gläubiger nach der Reihenfolge ihres Rangs befriedigen. Je nach dem an welcher Rangstelle ihr steht, werdet ihr im Rahmen der sogenannten abgesonderten Befriedigung einen Betrag auf die gesicherte Forderung erhalten. Sollte ein freihändige Veräußerung (wirtschaftlich in der Regel sinnvoller) nicht erfolgten können, kann jeder Grundpfandgläubiger die Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung beantragen.
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Plumbum
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#5

14.07.2010, 11:58

mhm.... nagut.. dann werde ich das mal machen :thx

Aber mit dem Verkauf wird des so einfach ja nichts. Der Schuldner ist nur zur Hälfte Eigentümer, die andere Hälfte gehört seiner, aber die leben zwischenzeitlich auch in Scheidung.
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
BabyBen

#6

14.07.2010, 12:49

@ Plumbum:

Überlass den Verkauf dem Insolvenzverwalter, bei uns sind Miteigentümer in der Regel recht handzahm.
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