Sicherungsvollstreckung in Erbteil?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

08.07.2010, 13:49

Siehe hierzu auch § 2213 BGB.
Ich würde auch den Testamentsvollstrecker als weiteren Drittschuldner aufführen.
Ernie

#12

08.07.2010, 13:55

Sämtliche "Mitglieder" der Erbengemeinschaft und der Testamentvollstrecker sind Drittschuldner!!!
Bezüglich des Testamentsvollstreckers solltest Du auch noch den Auskunftsanspruch (§ 2218 BGB i. V. m. §§ 666, 259 BGB) vorsorglich mitpfänden.
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romex
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#13

08.07.2010, 14:12

Noch mehr DANKESCHÖN!!! Bild
Liebe Grüße,
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