Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saja
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#1

08.07.2010, 10:26

Hallo,

ich habe wahrscheinlich die "blödeste" Frage, die man stellen kann. Ich habe jetzt ein Haftbefehl (nachdem Schuldner nicht zum Termin zur Abgabe der EV erschienen ist) vorliegen. Was mache ich jetzt? Gibt es ein Standardschreiben? An wen muss ich das schicken? Gerichtsvollzieher?

Danke, Sandy
SandyS
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#2

08.07.2010, 10:31

Du kannst den Haftbefehl einfach an den Gerichtsvollzieher weiterleiten mit der Bitte die Verhaftung vorzunehmen. Achtung der Haftbefehl muss im Original an den Gerichtsvollzieher.
jenniver
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#3

08.07.2010, 10:55

Ich schicke dem GV nochmal einen Kombi-Auftrag inkl. HB, aber ohne den Passus (Antrag auf HB). Denn der GV muss ja wissen, wie viel vollstreckt werden soll. Die meisten Schuldner zahlen ja nach Vorlage des HB zumindest Raten oder geben dann doch die e.V. ab.
Ally123
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#4

08.07.2010, 11:07

Hallo Saja,

wenn Du mit RA-micro arbeitest gibt es unter ZV einen eigenen Haftauftrag.
amsonsten Text z.B. wie folgt.. musst Du dann noch abändern...

VERHAFTUNGSAUFTRAG

In der nachfolgend bezeichneten Zwangsvollstreckungssache werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen mit Haftbefehl überreicht mit dem Auftrag, den Schuldner zu verhaften. Die Vollstreckung erfolgt wegen der nachstehend berechneten Gesamtforderung nebst weiteren Kosten und Zinsen. Es wird beantragt darauf verzichtet, dem Verfahren auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beizuwohnen. Die Einziehung von Teilbeträgen in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtforderung werden ( nicht ) bewilligt.

Rechtsanwalt

Original Haftbefehl beifügen.

Forderungsaufstellung beifügen wie beim ZVA und absenden.
Saja
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#5

08.07.2010, 11:28

Hallo Ally,

muss ich dann im RA Micro auch die RA-Gebühren mitberechnen und müssen die dann auch im Foko gebucht werden? Also im RA Micro das Kästchen anklicken: RA-Gebühren berechnen?
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Liesel
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#6

08.07.2010, 11:34

Du hast doch sicherlich die Gebühren schon mit dem ZV-Auftrag berechnet. Für den Verhaftungsauftrag bekommst du dann keine gesonderten Gebühren.
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Saja
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#7

08.07.2010, 12:57

Vielen Dank Liesel!!!
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