Zwangsvollstreckung aus Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sasa
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#1

29.06.2010, 14:14

Hallo an alle!

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe hier eine Grundschuld aus der die Vollstreckung eingeleitet werden soll. Habe soetwas nie gemacht. Wie geht man denn vor?

Grundschuld liegt vor, Klausel ist vorhanden, Zustellung an Schuldner ist erfolgt (steht ja in der Urkunde). Muss ich dann direkt den Antrag beim Gericht nach § 15 ZVG stellen? Ist das schon alles? Oder muss ich vorher tatsächlich noch einmal zustellen?

Danke und liebe Grüße :thx
Jupp03/11

#2

29.06.2010, 19:10

sasa hat geschrieben:Hallo an alle!

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe hier eine Grundschuld aus der die Vollstreckung eingeleitet werden soll. Habe soetwas nie gemacht. Wie geht man denn vor?

Grundschuld liegt vor, Klausel ist vorhanden, Zustellung an Schuldner ist erfolgt (steht ja in der Urkunde).

Was steht in der Urkunde?

Muss ich dann direkt den Antrag beim Gericht nach § 15 ZVG stellen? Ist das schon alles? Oder muss ich vorher tatsächlich noch einmal zustellen?

Danke und liebe Grüße :thx
Geiselmann
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#3

29.06.2010, 19:13

Hallo Sasa,

der Versteigerungsrechtspfleger prüft
- Titel (dinglich und/oder persönlich)
- Klausel
- Zustellung
- Wartefrist, § 798 ZPO
- Zuständigkeit

Grüße

S. Geiselmann
sasa
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#4

01.07.2010, 11:33

hm, und wie ist es wenn sich der Schuldnerin nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat? Was muss ich dann machen? Muss ich dann erst zustellen?
Ernie

#5

01.07.2010, 12:41

Ist Zustellung erfolgt oder nicht? Wartefrist des § 798 ZPO beachten!
sasa
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#6

01.07.2010, 15:07

ok, aber § 798 ist doch die Zwei-Wochen-Frist. Was soll ich denn zustellen? Ich habe ja nichts in der Hand außer meinem Grundbuchauszug und für die Grundschuld habe ich kein Titel. Ist eine Grundschuld ohne Brief. Ich verstehe das irgendwie nicht... :oops:
Jupp03/11

#7

01.07.2010, 17:32

Schreib mal hier rein, was genau im Grundbuch bzgl. der Grundschuld steht.
Geiselmann
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#8

01.07.2010, 19:16

Hallo,

finden sich folgende Formulierungen in der Grundschuldbewilligungsurkunde?

Wegen des Grundschuldbetrages und der Zinsen wird die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz erklärt.
- dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, RKL 4 -

und zwar in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Besitzes zulässig ist.
- Zustellungserleichterung gem. §§ 800, 750 Abs. 2 ZPO -

Wegen des Grundschuldbetrages und der Zinsen vom Tag der Eintragung übernimmt der Kreditnehmer die persönliche Haftung. Er unterwirft sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Der Kreditgeber kann die persönliche Haftung unabhängig von der Eintragung der Grundschuld und ohne vorherige Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz geltend machen.
- persönlicher Titel, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, RKL 5 -

S. Geiselmann
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