Hallo,
stehe gerade vor einem kleinen Problem. Habe nämlich einen PfüB beantragt. Aus einem Titel der gegen eine GbR geht. Gesellschafter haften ja somit persönlich. DA dachte ich, ich könnte gegen den einen Gesellschafter auch vorgehen nachdem er nun eine neue "Firma" gegründet hat. Bei dieser ist er Inhaber. Nun schreibt mir aber das Gericht, dass der Antrag auf PfüB und Schuldtitel voneinander abweichen. Was mache ich nun? Zur besseren Verständnis hier ein Beispiel. Titel erwirkt gegen ABC GbR, vertr. d. die Gesellschafter Hans Meyer und Georg Müller. Hans Meyer eröffnet eine neue Firma, die Einzelfirma BC, bei er Inhaber ist. Das Konto läuft auf den Namen Firma BC, INhaber Hans Meyer. Mein Titel aber ja wie oben bezeichnet. Kann man da was machen, oder geht das sowieso nicht, obwohl er ja bei beiden persönlich haftet. Muss es doch was geben, oder?? Bin zu blond, ist zu warm und sowieso - ich hoffe Ihr wisst weiter- Hierfür schon mal ein dickes -
PfüB - Schuldnerbezeichnung aus Titel
Du brauchst für Deine Vollstreckungsmaßnahme einen Titel, der eine gesamtschuldnerische Haftung wie folgt ausgeurteilt hat:
(Namen sind nur beispielhaft)
GbR Müller & Schmidt
Klaus Müller, persönlich haftender Gesellschafter
Peter Schmidt, persönlich haftender Gesellschafter
Dein Titel scheint nur auf die GbR zu lauten, so dass Du einzelne Gesellschafter nicht in Anspruch nehmen kannst!
(Namen sind nur beispielhaft)
GbR Müller & Schmidt
Klaus Müller, persönlich haftender Gesellschafter
Peter Schmidt, persönlich haftender Gesellschafter
Dein Titel scheint nur auf die GbR zu lauten, so dass Du einzelne Gesellschafter nicht in Anspruch nehmen kannst!
Jepp, das befürchte ich auch...Dein Titel scheint nur auf die GbR zu lauten, so dass Du einzelne Gesellschafter nicht in Anspruch nehmen kannst!
Wir verklagen immer alle drei: also die GbR und ihre beiden Gesellschafter...
Liebe Grüße,
romex
romex