Schuldnerin hat geheiratet und ist umgezogen...
- Delta_T
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Hallo möchte aus einem KfB gegen die eigene Mdtin vollstrecken. Jetzt hat sie aber lt. EMA geheiratet und ist fünf Häuser weiter gezogen...muss ich meinen Titel ändern lassen o.ä.???? *kopfvakuum*
Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
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Ich würde im Rubrum beim ZVantrag beide Namen und Anschriften aufführen
...
gegen
Frau NEUERNAME (vormals ALTERNAME), neue Adresse (vormals ALTEADRESSE)
und die EMA dann noch beifügen.
...
gegen
Frau NEUERNAME (vormals ALTERNAME), neue Adresse (vormals ALTEADRESSE)
und die EMA dann noch beifügen.
Na wo kämen wir denn hin, wenn man jedes Mal, wenn ein Schuldner umzieht oder heiratet, eine Titelumschreibung bräuchte... Nein, brauchst Du nicht. Du musst nur den GVZ drauf hinweisen - so wie katuscha das schon geschrieben hat.
Liebe Grüße,
romex
romex