Schuldnerin hat geheiratet und ist umgezogen...

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Delta_T
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#1

29.06.2010, 16:06

Hallo möchte aus einem KfB gegen die eigene Mdtin vollstrecken. Jetzt hat sie aber lt. EMA geheiratet und ist fünf Häuser weiter gezogen...muss ich meinen Titel ändern lassen o.ä.???? *kopfvakuum*
Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.
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katuscha
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#2

29.06.2010, 16:10

Ich würde im Rubrum beim ZVantrag beide Namen und Anschriften aufführen

...
gegen
Frau NEUERNAME (vormals ALTERNAME), neue Adresse (vormals ALTEADRESSE)

und die EMA dann noch beifügen.
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romex
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#3

29.06.2010, 16:13

Na wo kämen wir denn hin, wenn man jedes Mal, wenn ein Schuldner umzieht oder heiratet, eine Titelumschreibung bräuchte... Nein, brauchst Du nicht. Du musst nur den GVZ drauf hinweisen - so wie katuscha das schon geschrieben hat.
Liebe Grüße,
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Delta_T
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#4

29.06.2010, 16:13

:thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx
Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich
zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste
Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen.
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