Berichtigung Urteil (Räumungsantrag)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

02.06.2010, 15:33

neue Klage, da ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung, sehe keine Vorschrift, die eine Berichtigung begründen könnte.
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romex
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#12

03.06.2010, 23:20

So... Berichtigungsantrag ist heute raus.... Mein zweiter Chef sieht das so wie Jupp: Keine Chance! Mein erster Chef allerdings - der das verzapft hat - hat heute einen hübschen SS diktiert und Berichtigung gemäß § 319 ZPO beantragt... Mit einer hübschen Stelle aus einem Kommentar und einer Entscheidung, wonach eine falsche Grundbuchnummer in der Klage angegeben wurde, dann im Urteil stand und das berichtigt wurde...

Wir lassen uns überraschen... Sollte jemand daran Interesse haben, wie das ausgeht, lasst es mich wissen!
Liebe Grüße,
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Liesel
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#13

04.06.2010, 10:04

Klar haben wir Interesse am Ausgang. Schließlich kann so ein Fall jeden mal treffen. Also her mit der Entscheidung, wenn du sie hast! :mrgreen:
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#14

28.06.2010, 14:30

So.... Entscheidung des Gerichts ist da:

"... wird der Tenor zu 1 des Versäumnisurteils vom ... wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin korrigiert, dass es nunmehr heißt ..." und dann kommt die richtige Lage der Wohnung des Beklagten.
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#15

28.06.2010, 14:37

Wow, das erstaunt mich! Aber gut zu wissen.
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