Zahlungsverbot zurückweisen
- Liesel
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Hm, du hast ja gar keinen Anspruch drin? Dann wundern mich auch die Ausführungen der Bank nicht. Du mußt doch reinschreiben, was du pfänden wirst.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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- Kasimir1603
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Da steht ja gar net drinnen, dass Du Bankguthaben, Sparguthaben oder was auch immer pfänden willst
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Aylin0104
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Nee, das ist wohl wahr, da steht nur "Wegen dieser Beträge steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen...." Ich dachte das reicht aus und das damit alle Ansprüche gemeint sind die der Schuldner gegenüber der Bank hat. Wie gesagt habe das aus einem ZV Programm hier aus em Büro und habe dann auch nicht mehr wirklich darüber nach gedacht und bin davon ausgegangen, dass das so ausreicht, da sich ja auch noch keiner beschwert hatte in der Vergangenheit
Dann werde ich wohl mal schnell mein Muster ändern
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem
- Aylin0104
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Mir ist gerade noch eingefallen, an der Stelle wo ich den Drittschuldner bezeichnet habe, also wo Sparkasse usw steht, da habe ich die Bankverbindung des Schuldners mit dazu geschrieben! Also ist doch eingentlich klar, dass ich alle Ansprüche des Schuldners gegenüber der Bank betreffend diesem Konto meine, oder reicht das auch nicht?
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem
- Kasimir1603
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Naja, so klar ist das dann auch nicht. Man sollte den Anspruch den man pfänden möchte schon so genau wie möglich beschreiben. Als z.b. auf Auszahlung Bankguthaben etc.
Ciao Kasi
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- Aylin0104
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Wäre so richtig???
Wegen diesem Betrag steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen
1.die Sparkasse Gelsenkirchen, Sparkassenstraße 3, 45879 Gelsenkirchen Kontonummer: 0127009345, BLZ: 42050001 und weitere Geschäftsverbindungen ,- Drittschuldner -
auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen Gunsten entstehende Salden sowie Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunsten ergebenden Guthabens bevor.
Wegen diesem Betrag steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen
1.die Sparkasse Gelsenkirchen, Sparkassenstraße 3, 45879 Gelsenkirchen Kontonummer: 0127009345, BLZ: 42050001 und weitere Geschäftsverbindungen ,- Drittschuldner -
auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen Gunsten entstehende Salden sowie Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunsten ergebenden Guthabens bevor.
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-
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Hm, ich habe bislang im VZV auch immer bloß gesagt:
"hat einen Anspruch aus dem und dem Titel (genaue Bezeichnung) wie folgt:
... €
Wegen dieser Forderung steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen die ... (DS) gemäß dem in Kopie beigefügten PfÜB bevor."
Das hat bislang auch immer gereicht.
Bei der Variante, die Kontoverbindung schon im VZV genau anzugeben, laufe ich doch Gefahr, daß die DS das genannte Konot dicht macht und sich bzgl. der "weiteren Geschäftsverbindung" wieder auf die Ungenauigkeit zurückzieht. Oder nicht?
"hat einen Anspruch aus dem und dem Titel (genaue Bezeichnung) wie folgt:
... €
Wegen dieser Forderung steht die Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen die ... (DS) gemäß dem in Kopie beigefügten PfÜB bevor."
Das hat bislang auch immer gereicht.
Bei der Variante, die Kontoverbindung schon im VZV genau anzugeben, laufe ich doch Gefahr, daß die DS das genannte Konot dicht macht und sich bzgl. der "weiteren Geschäftsverbindung" wieder auf die Ungenauigkeit zurückzieht. Oder nicht?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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- Kasimir1603
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Du hast aber den PFÜB mit der entsprchenden "Anspruchsgrundlage" in Kopie beigefügt Aylin nicht.
Und ein vorläufiges zahlugnsverbot hat die Wirkung eines Arrestes. Der Drittschuldner wird bereits mit dem vzv aufgefordert, nicht an den Schuldner zu zahlen, und der Schuldner wird aufgefordert, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.Diese Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes, §§ 845 Abs. 2, 930 ZPO.
Und ein vorläufiges zahlugnsverbot hat die Wirkung eines Arrestes. Der Drittschuldner wird bereits mit dem vzv aufgefordert, nicht an den Schuldner zu zahlen, und der Schuldner wird aufgefordert, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.Diese Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes, §§ 845 Abs. 2, 930 ZPO.
Ciao Kasi
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Richtig!!Kasimir1603 hat geschrieben:Du hast aber den PFÜB mit der entsprchenden "Anspruchsgrundlage" in Kopie beigefügt Aylin nicht.
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem
ich meine hier hat die Bank recht, es muss ein Titel für die Bewirkung des vzv in der Welt sein, dieser ist mit allen angaben im vzv zu bezeichnen. Die Kosten für die Zustellung dieses mangelhaften vzv dürfte nicht zu Lasten des Schuldners gehen. Neues vzV beantragen (dann wg. restforderung.