Hallo,
hab hier eine Sache auf dem Tisch, bei der ich nicht weiterkomme.
Folgendes:
In einer Unterhaltssache erging folgendes Teilurteil:
Der Antragsgegner wird verurteilt,
der Antragsstellerin Auskunft über sämtliches Einkommen zu erteilen, das er seit dem....... erzielt hat.
Ich soll jetzt die Zwangsvollstreckung betreiben und weiß ehrlich gesagt nicht, was für ein Antrag ich stellen muss.
Ich bin mir unsicher, ob da ein Antrag nach § 888 ZPO zu machen wäre. Muss der Gegner vorher erst angeschrieben werden oder kann ich gleich vollstrecken?
Zwangsvollstreckung?!
- domel 3008
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- Liesel
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Also ich würde ihn vorher nochmals auffordern unter Fristsetzung. Sollte er innerhalb der Frist nicht reagieren, dann Antrag nach 888 ZPO an das Gericht.
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Hm, denke mal nicht, daß das Voraussetzung ist. Voraussetzung für die Vollstreckung ist Titel - Klausel - Zustellung. Theoretisch ist die Aufforderung zur Auskunftserteilung dann eine "Vollstreckungsvorankündigung" und diese ist nicht notwendig, um überhaupt vollstrecken zu können. Allerdings läßt sich m.E. der Antrag nach 888 besser begründen, wenn man ihn vorher unter Fristsetzung aufgefordert und er die Auskunft trotzdem nicht erteilt hat.
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