das fängt ja heute schon wieder gut an bei mir, man könnte meinen es sei Montag.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Folgender Fall, den ich bis 10 Uhr gelöst haben muss
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Konto des Mandanten wurde von Gegenseite gepfändet. Hierauf gehen nur seine Sozialleistungen ein. Er ist drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Gegenseite will Konto nur frei geben, wenn Mandant € 60,00 Raten zahlt, Mandant kann aber höchstens € 40,00 zahlen. Der Mandant kommt nun wohl zwar an seine Sozialleistungen, kann aber keine Überweisungen tätigen, ohne dafür eine Gebühr an die Bank zahlen zu müssen. Mandant war wohl schon bei Gericht und wollte einen Antrag nach § 850 k ZPO stellen, das hat das AG aber abgelehnt.
Was mache ich denn nu? Wie bekomme ich das Konto komplett wieder frei?
Bitte, bitte helft mir!!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)