Hallo alle miteinader,
es wäre total supi, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Folgendes Problem:
Wir haben gegen den Schuldner einen Haftbefehl bewirkt. Nun hat hat uns der GV mitgeteilt, dass der Schuldner verzogen sei. Die "neue" Anschrift ist uns bereits bekannt und ZV-Maßnahmen waren dort in der Vergangenheit erfoglos. Der Schuldner scheint "Katz und Maus" zu spielen.
Nun meine Frage. Kann man den Haftbefehl "ausschreiben" lassen, also dass der Schuldner quasi international gesucht wird oder müsste ich zunächst den zuständigen GV mit Verhaftungsbefehl an die "neue" Anschrift schicken und hoffen, dass er den Schuldner dort antrifft?
Gibt es in der ZV überhaupt die Möglichkeit, Haftbefehle "ausschreiben" zu lassen (wie z.B. im Strafrecht) oder müsste man immer und immer von Neuem versuchen zu vollstrecken? Habe selbst schon recherchiert aber nichts darüber gefunden, ob Haftbefehle "ausgeschrieben" werden können.
Über jeden Hinweis bin ich total dankbar.
Haftbefehl
Baffy hat geschrieben:Hallo alle miteinader,
es wäre total supi, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Folgendes Problem:
Wir haben gegen den Schuldner einen Haftbefehl bewirkt. Nun hat hat uns der GV mitgeteilt, dass der Schuldner verzogen sei. Die "neue" Anschrift ist uns bereits bekannt und ZV-Maßnahmen waren dort in der Vergangenheit erfoglos. Der Schuldner scheint "Katz und Maus" zu spielen.
Nun meine Frage. Kann man den Haftbefehl "ausschreiben" lassen, also dass der Schuldner quasi international gesucht wird
nein
oder müsste ich zunächst den zuständigen GV mit Verhaftungsbefehl an die "neue" Anschrift schicken und hoffen, dass er den Schuldner dort antrifft?
ja
Gibt es in der ZV überhaupt die Möglichkeit, Haftbefehle "ausschreiben" zu lassen (wie z.B. im Strafrecht)
nein
oder müsste man immer und immer von Neuem versuchen zu vollstrecken? Habe selbst schon recherchiert aber nichts darüber gefunden, ob Haftbefehle "ausgeschrieben" werden können.
Über jeden Hinweis bin ich total dankbar.
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Stimme Jupp03 zu.
Ausschreibung geht nicht, weil der ZPO-Haftbefehl nur durch den GV zu vollstrecken ist.
Ausschreibung geht nicht, weil der ZPO-Haftbefehl nur durch den GV zu vollstrecken ist.