Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Baffy
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#1

20.06.2010, 13:40

Hallo alle miteinader,

es wäre total supi, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Folgendes Problem:

Wir haben gegen den Schuldner einen Haftbefehl bewirkt. Nun hat hat uns der GV mitgeteilt, dass der Schuldner verzogen sei. Die "neue" Anschrift ist uns bereits bekannt und ZV-Maßnahmen waren dort in der Vergangenheit erfoglos. Der Schuldner scheint "Katz und Maus" zu spielen.

Nun meine Frage. Kann man den Haftbefehl "ausschreiben" lassen, also dass der Schuldner quasi international gesucht wird oder müsste ich zunächst den zuständigen GV mit Verhaftungsbefehl an die "neue" Anschrift schicken und hoffen, dass er den Schuldner dort antrifft?

Gibt es in der ZV überhaupt die Möglichkeit, Haftbefehle "ausschreiben" zu lassen (wie z.B. im Strafrecht) oder müsste man immer und immer von Neuem versuchen zu vollstrecken? Habe selbst schon recherchiert aber nichts darüber gefunden, ob Haftbefehle "ausgeschrieben" werden können.

Über jeden Hinweis bin ich total dankbar. :thx
Jupp03/11

#2

20.06.2010, 15:24

Baffy hat geschrieben:Hallo alle miteinader,

es wäre total supi, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Folgendes Problem:

Wir haben gegen den Schuldner einen Haftbefehl bewirkt. Nun hat hat uns der GV mitgeteilt, dass der Schuldner verzogen sei. Die "neue" Anschrift ist uns bereits bekannt und ZV-Maßnahmen waren dort in der Vergangenheit erfoglos. Der Schuldner scheint "Katz und Maus" zu spielen.

Nun meine Frage. Kann man den Haftbefehl "ausschreiben" lassen, also dass der Schuldner quasi international gesucht wird

nein

oder müsste ich zunächst den zuständigen GV mit Verhaftungsbefehl an die "neue" Anschrift schicken und hoffen, dass er den Schuldner dort antrifft?

ja

Gibt es in der ZV überhaupt die Möglichkeit, Haftbefehle "ausschreiben" zu lassen (wie z.B. im Strafrecht)

nein

oder müsste man immer und immer von Neuem versuchen zu vollstrecken? Habe selbst schon recherchiert aber nichts darüber gefunden, ob Haftbefehle "ausgeschrieben" werden können.

Über jeden Hinweis bin ich total dankbar. :thx
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advocatus diaboli
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#3

20.06.2010, 17:00

Stimme Jupp03 zu.

Ausschreibung geht nicht, weil der ZPO-Haftbefehl nur durch den GV zu vollstrecken ist.
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