RS-Problem: Ist die Anmeldung zur Insolvenz eine ZV-Sache?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Carmenzita
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#11

18.06.2010, 10:14

ich sehe, dass wie lunashine. wenn mir ne RSV mal wieder schreibt, sie wollen die Kosten nicht übernehmen weil... dann schau ich erst mal was ich rausfinden kann. meist klappts dann auch. hihi, ich will immer das letzte Wort haben 8) :mrgreen:
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Lunashine
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#12

18.06.2010, 10:46

@ Carmenzitag:
:genau und :applaus
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skugga
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#13

18.06.2010, 10:57

Lunashine hat geschrieben:Also ich würde einfach auch damit argumentieren, dass die Gebühr für die FordAnm im RVG nicht unter ZV (Unterabschnitt 2) steht, sondern gesondert unter Unterabschnitt 5 Insolvenzverfahren,...
Genau so würde ich auch argumentieren.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#14

18.06.2010, 11:23

Aber ist es nicht so, dass es sich bei den "normalen" ZV-Angelegenheit um die sog. Einzelvollstreckung handelt und bei der Insolvenz um die sog. Gesamtvollstreckung?

Auch wenn es sich bei der Insolvenz nicht um die ZV nach der ZPO handelt, ist es m. E. doch eine ZV-Maßnahme und daher denke ich, die RS kommt mit ihrer Vorgehensweise durch...
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Zonnie
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#15

18.06.2010, 16:50

Der so genannten Einzelvollstreckung stehen nun das gerichtliche Insolvenzverfahren gegenüber. Hierbei handelt es sich um ein kollektives Vollstreckungsverfahren, bei dem im Prinzip das gesamte Vermögen des Schuldners gleichmäßig zur Befriedigung aller Gläubiger herangezogen wird (§1 InsO).
Quelle: Zwangsvollstreckung für Anfänger, 9. Auflage, Rdnr. 359.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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