Ich habe einen kombinierten ZV-Auftrag mit aktueller EMA-Auskunft des Schuldners gemacht. Nun erhalte ich die Vollstreckungsunterlagen von der GVin zurück mit dem Hinweis "Unter der angegebenen Anschrift konnte der Schuldner laut Postrücklauf nicht ermittelt weden. Auf beigefügte Kopie wird diesbezüglich hingewiesen." Beigefügt hat sie die Kopie des Briefumschlags, mit dem sie sich offensichtlich beim Schuldner ankündigen wollte. Der war mit dem üblichen Stempel der Post "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu vermitteln" versehen.
Heißt das, die GVin war gar nicht vor Ort und nur, weil die Post ein Schreiben nicht zustellen konnte, ist die Sache für sie jetzt bereits erledigt?
Soll ich die GVin nochmal anschreiben und um Mitteilung bitten, ob sie vor Ort war und wenn nein, darum bitten, daß sie doch mal hingehen möge? Was würdet Ihr tun?
Bin ehrlich gesagt etwas perplex, wie einfach sich manche ihre Arbeit machen...
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