Schuldner "laut Postrücklauf" nicht zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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alraune
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#1

17.06.2010, 14:50

An die Vollstreckungsauskenner unter Euch folgende Frage:

Ich habe einen kombinierten ZV-Auftrag mit aktueller EMA-Auskunft des Schuldners gemacht. Nun erhalte ich die Vollstreckungsunterlagen von der GVin zurück mit dem Hinweis "Unter der angegebenen Anschrift konnte der Schuldner laut Postrücklauf nicht ermittelt weden. Auf beigefügte Kopie wird diesbezüglich hingewiesen." Beigefügt hat sie die Kopie des Briefumschlags, mit dem sie sich offensichtlich beim Schuldner ankündigen wollte. Der war mit dem üblichen Stempel der Post "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu vermitteln" versehen.

Heißt das, die GVin war gar nicht vor Ort und nur, weil die Post ein Schreiben nicht zustellen konnte, ist die Sache für sie jetzt bereits erledigt?

Soll ich die GVin nochmal anschreiben und um Mitteilung bitten, ob sie vor Ort war und wenn nein, darum bitten, daß sie doch mal hingehen möge? Was würdet Ihr tun?

Bin ehrlich gesagt etwas perplex, wie einfach sich manche ihre Arbeit machen... :hm
Spkie
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#2

17.06.2010, 14:52

das koommt öfter vor, dass der GV nur per Post zustellt und sich darauf verlässt....
die guten GV gehen persönlich zu der Anschritf und der versuchen dort etwas in Erfahrung zu bringen....
eine kurze frage:
von wann ist die ema und wann da schreiben der post?
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alraune
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#3

17.06.2010, 14:57

Die EMA ist vom 28.04.2010, mein ZV-Auftrag war dann vom 04.05.2010 und die Post konnte am 05.06.2010 den Empfänger "nicht ermitteln".
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#4

17.06.2010, 15:01

Also ich würde den GVZ noch mal anschreiben und ihn bitte, doch persönlich vorbeizugehen und zu gucken, was da los ist. Kann ja auch sein, dass einfach der Briefkasten nicht beschriftet war und deswegen der Brief zurück kam.
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#5

17.06.2010, 15:03

hmmm....
die möglichkeit besteht ja shcon, dass der Schuldner in der Zwischenzeit ausgezogen ist....
trotzdem kann man noch einmal veruschen die GVin dorthin zuschicken bzw. mal bei dieser anzurufen, ob die das macht, weil die bestimmt sgat, dass ein neuer Auftrag notwenig ist..
also am besten einmal anrufen und sonst eine neue EMA erst einmal machen, weil die EMA ist günstiger als der GV
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#6

17.06.2010, 15:05

Besteht denn die Möglichkeit, dass jemand aus der Kanzlei ggf. selber mal vorbeifährt und guckt? Hat mir auch schon mal weitergeholfen.
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#7

17.06.2010, 15:17

@Spkie:
Klar kann der inzwischen ausgezogen sein, aber das hätte die GVin doch rausfinden können. Und wenn nur der Briefkasten kaputt ist (hatte ich gerade in anderer Sache, Schuldner wohnt ganz normal, aber die Tür des Briefkastens wurde abgerissen), dann könnte sie doch ohne Not vollstrecken. Und dann wär doch auch kein neuer Auftrag erforderlich.

@Smilie:
Ja, einer der Anwälte wohnt in der Nähe und könnte vllt. mal gucken. Aber warum sollen wir denn eigentlich die Arbeit der GVin machen? Ich krieg hier gerade 'nen Hals... :evil:
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#8

17.06.2010, 15:19

Ich weiß ja, dass ihr dann quasi die Arbeit der GVZin macht, aber ehe die notfalls neue Kosten entstehen lässt, würd ich lieber selber mal nachgucken. Und wenn auch noch einer in der Nähe wohnt, dann sollte das ja nicht das Riesen-Problem sein.
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#9

17.06.2010, 15:23

naja ich safg nur dass es möglich ist....

aber ich würde die GVin per Telefon fragen, weil cih davon ausgehe, dass sie die Unterlagen zurückgesandt hat...und ich kann mir vorstellen das sie nun einen neuen Auftrag braucht, d. h. auch, dass neue Kosten für die GVin entstehen....

daher meine ich
vllt. eine neue EMA oder eben den Vorschlag mit dem Vorbeifahren....
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#10

17.06.2010, 15:37

Danke Euch beiden erst mal für Eure Antworten. Ich hatte halt gehofft, daß mir jemand sagen könnte, ob die GVin wirklich den Vollstreckungsauftrag ordnungsgemäß bearbeitet hat, wenn sie aufgrund dieses Postrücklaufs einfach die Unterlagen zurückschickt. Ohne vor Ort mal die Umstände zu überprüfen. Ich dachte, daß das jeder GV machen muß, und nicht nur "gute" GVs auf freiwilliger Basis das machen. :?
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