Schuldner hat Widerspruch gegen MB an uns gesandt !?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Floila
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#1

17.06.2010, 08:26

Guten Morgen :)

Ich habe hier mal wieder einen selten schlauen :auslach Schuldner. Dieser hat den Mahnbescheid samt ausgefüllter Widerspruchsnachricht an uns gesandt und nicht an das Gericht. Den VB hatte ich jetzt aber bereits beantragt. Nun aber meine Frage:

Wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich das an das Gericht weiterleiten? Oder hefte ich das nur grinsend in meine Akte? Spätestens bei Zustellung des VB (wird bei uns erst mit dem ZV-Auftrag zugestellt) wird der Guteste aber ja wieder Einspruch einlegen, oder?

Hattet Ihr so einen Fall schon einmal?
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nephele
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#2

17.06.2010, 08:31

:lolaway Auch nicht schlecht :mrgreen: Also wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich leider auch nicht, vom Bauch her würde ich sagen, da hat der Schuldner mal Pech gehabt :vogel Meiner Meinung nach steht doch in der Belehrung drin, was er mit dem Widerspruch zu tun hat. Und wie du schon sagtest, wenn er den VB bekommt, wird er bestimmt Einspruch einlegen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er den nicht auch wieder an euch schickt :mrgreen:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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romex
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#3

17.06.2010, 08:39

Ich denke auch, dass er einfach Pech gehabt hat und fertig. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! :auslach
Liebe Grüße,
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LuzZi
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#4

17.06.2010, 08:43

HAHAHAHA :lolaway
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#5

17.06.2010, 08:50

Solche Gegner wünscht man sich doch! :mrgreen:
LEBE DEN MOMENT

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Bina87
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#6

17.06.2010, 09:08

schön blöd :patsch
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#7

17.06.2010, 10:24

:lolaway
hahahaa, sehr gut :)

Meiner Meinung nach, hat der Schuldner Pech gehabt, beantrage doch einfach den Erlass des VB's ;)
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romex
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#8

17.06.2010, 10:47

@Aika: Siehe 1. Beitrag....
Den VB hatte ich jetzt aber bereits beantragt.
:roll:
Liebe Grüße,
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domel 3008
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#9

17.06.2010, 10:49

ich würd auch sagen, daß da der Schuldner pech gehabt hat...oh man, solche wünscht man sich echt :mrgreen:
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puppa2402
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#10

17.06.2010, 10:51

Das find ich ja mal echt gut. Solche Schuldner sollte es öfter geben. :lolaway :lolaway :lolaway
Ich schmeiß mich weg. :auslach
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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