Guten Morgen
Ich habe hier mal wieder einen selten schlauen Schuldner. Dieser hat den Mahnbescheid samt ausgefüllter Widerspruchsnachricht an uns gesandt und nicht an das Gericht. Den VB hatte ich jetzt aber bereits beantragt. Nun aber meine Frage:
Wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich das an das Gericht weiterleiten? Oder hefte ich das nur grinsend in meine Akte? Spätestens bei Zustellung des VB (wird bei uns erst mit dem ZV-Auftrag zugestellt) wird der Guteste aber ja wieder Einspruch einlegen, oder?
Hattet Ihr so einen Fall schon einmal?
Schuldner hat Widerspruch gegen MB an uns gesandt !?
- nephele
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Auch nicht schlecht Also wie das jetzt rechtlich aussieht weiß ich leider auch nicht, vom Bauch her würde ich sagen, da hat der Schuldner mal Pech gehabt Meiner Meinung nach steht doch in der Belehrung drin, was er mit dem Widerspruch zu tun hat. Und wie du schon sagtest, wenn er den VB bekommt, wird er bestimmt Einspruch einlegen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er den nicht auch wieder an euch schickt
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Solche Gegner wünscht man sich doch!
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(UNHEILIG)
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- domel 3008
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ich würd auch sagen, daß da der Schuldner pech gehabt hat...oh man, solche wünscht man sich echt