Verwaltungsgerichtsbarkeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Renofa
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#1

08.06.2010, 14:04

Hallo Leute!

Ist mir wirklich peinlich, habe aber gerade abrechnungstechnisch ein Brett vorm Kopf :oops:
Wir haben Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid erhoben, dann ging die Sache zum Verwaltungsgericht (mit Termin)? Wie rechne ich jetzt ab?
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LuzZi
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#2

08.06.2010, 14:05

Verwaltungsangelegenheiten werden so ziemlich genauso abgerechnet wie Zivilsachen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Renofa
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#3

09.06.2010, 15:48

Heißt genau...ich rechne jetzt den Widerspruch Geschäftsgebühr 2300 VV RVG und dann das gerichtliche Verfahren 3100 VV RVG und 3104 VV RVG und erfolgt dann eine Anrechnung ? :oops:
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Curry
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#4

09.06.2010, 16:05

Genau so rechnest du ab. Eine Anrechnung der GG Nr. 2300 VV RVG erfolgt immer.

Seid ihr vor dem Widerspruch schon tätig gewesen?

Gegenstandswert hast du?
Curry

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