![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Hallo, ich habe in einer sehr alten Akte nach langem hin und her nochmal einen Versuch unternommen. Ich habe einen Antrag auf nochmalige Abgabe der e.V. beantragt und ihn zusammen mit einem Teil-Vollstreckungsauftrag über 300,- € kombimäßig abgesandt um die Kosten unten zu halten.
Nun kamen vom GV exakt die 300,- € nebst kosten so dass der Teilvollstreckungsauftrag erledigt ist.
Frage: Was ist mit dem Rest, an sich sind ja knapp 2000,- € offen. Muss ich jetzt warten bis der GV den Auftrag zurückschickt oder kann ich den bezüglich der Restforderung erweitern...?
Schreiben vom GV gibt es keins und natürlich morgen Sprechstunde wenn ich nicht da bin
![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Danke für Eure Gedanken.