§ 850d Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#11

01.06.2010, 13:14

Du machst eine Kontenpfändung - wie sonst auch - hinsichtlich Unterhaltsrückstand zuzügl. laufenden Unterhalt in Höhe von xxx Euro monatlich, beginnend ab ...., fällig jeweils zum .... des Monates. Den Zusatz aus meinen Thread 8 nicht vergessen.
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z-mieze
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#12

02.06.2010, 09:59

Herzlichen Dank Liesel!
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#13

02.06.2010, 10:10

Bitte, gern geschehen.

Als kleinen Hinweis noch: Deine Gebühren kannst du aus dem Streitwert wie folgt berechen:

Unterhaltsrückstand zuzüglich Jahresbetrag Unterhalt zuzügl. eventl. vorher entstandener ZV-Gebühren und Auslagen.
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#14

04.06.2010, 14:24

:thx :thx :thx :thx :thx
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