§ 850d Unterhaltspfändung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du machst eine Kontenpfändung - wie sonst auch - hinsichtlich Unterhaltsrückstand zuzügl. laufenden Unterhalt in Höhe von xxx Euro monatlich, beginnend ab ...., fällig jeweils zum .... des Monates. Den Zusatz aus meinen Thread 8 nicht vergessen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Bitte, gern geschehen.
Als kleinen Hinweis noch: Deine Gebühren kannst du aus dem Streitwert wie folgt berechen:
Unterhaltsrückstand zuzüglich Jahresbetrag Unterhalt zuzügl. eventl. vorher entstandener ZV-Gebühren und Auslagen.
Als kleinen Hinweis noch: Deine Gebühren kannst du aus dem Streitwert wie folgt berechen:
Unterhaltsrückstand zuzüglich Jahresbetrag Unterhalt zuzügl. eventl. vorher entstandener ZV-Gebühren und Auslagen.
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