Pfändung einer Küche

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Christl
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#1

01.06.2010, 10:41

Hallo,

ich habe folgenden Fall:
Unser Mandant hat der Gegenseite ein Darlehen für eine Küche gewährt. Die Gegenseite hat die Küche gekauft, das Darlehen allerdings nicht vollständig zurückgezahlt. Wir haben mittlerweile über den restlichen Betrag einen Titel vorliegen und haben es auch schon mit 2 Kontenpfändungen probiert und einmal haben wir den Gerichtsvollzieher losgeschickt. Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben, aber daraus ist auch nichts weiter ersichtlich.
Unser Mandant fragt nun, ob man die Küche pfänden könnte.
Ich habe gelesen, dass Küchengeräte wie Gas- und Elektroherd, Kühlschrank, Gefriertruhe, Kaffeemaschine u. ä. unpfändbar sind. Heißt das, dass ich demnach die Schränke pfänden kann?
Ich habe auch wegen einer Austauschpfändung nachgeschaut. Aber ich denke, dass sich das dann gar nicht lohnt. Es geht noch um ca. 2.300,00 €.
Habt ihr Erfahrungen mit der Pfändung einer Küche oder einer Austauschpfändung gemacht?
Ich habe da leider gar keine Ahnung.
Wäre also dankbar für jede Hilfe.
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Novia
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#2

01.06.2010, 10:42

Ich hab zwar auch keine Ahnung, aber das wäre ja mal interessant zu wissen =)
Christl
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#3

02.06.2010, 13:37

Hat niemand eine Idee?
Goldlöckchen

#4

02.06.2010, 14:20

Ich denke, dass Du die Küchenschränke nicht pfänden kannst, da diese dem persönlichen Gebrauch bzw. dem Haushalt dienen.

Abgesehen davon: Was willste denn dann mit den gepfändeten Schränken machen? Übers Internet versteigern?

Bei einer Austauschpfändung musst Du für Ersatz sorgen. D.h., Euer Mandant müsste irgendwo Billigschränke kaufen. Wenn die gepfändeten Schränke dann niemand will, hat er noch mehr Verlust.
Zuletzt geändert von Goldlöckchen am 02.06.2010, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Christl
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#5

02.06.2010, 14:34

Ja, genau das habe ich mir auch gedacht.
Hab halt nur gedacht, dass es vielleicht doch irgendwie eine Lösung gibt. Aber dann halt nicht.

Danke.
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puppa2402
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#6

02.06.2010, 14:35

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Pfändung einer Küche so einfach ist. Da musst Du schon genau wissen um was für eine Küche es sich handelt (Hersteller, Farbe usw.)
Der GVZ muss ja genaue Angaben haben. Weißt Du denn den Wert der Küche?
Liebe Grüße
puppa

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lucy1510
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#7

02.06.2010, 14:57

Ich denke, wenn das keine 10.000,00 € oder mehr-Euro-Küche ist, kannst Du das vergessen.

Sonst wirklich keine Ansatzpunkte?

Kein Arbeitslohn usw.? Rentenansprüche? Irgendeine Versicherung? Wovon lebt der Gute denn?
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#8

02.06.2010, 15:01

na moment, nach dem op ist doch der gläubiger derjenige, der die küche bereitgestellt hat, also sollte der wohl wissen ob die werthaltig ist oder nicht. und ich kann mir auch durchaus vorstellen dass einige einbauküchen einen gewaltigen wert haben, der über der freigrenze liegt. also spräche meines erachtens nichts dagegen die teure küche zu pfänden und dafür nen herd und ein waschbecken hinzustellen (wenn man das als profitabel erachtet). muss halt der mandant wissen.
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Christl
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#9

02.06.2010, 16:08

Ich glaube nicht, dass es profitabel ist. Ich sollte es halt prüfen, weil der Mandant danach gefragt hat und da ich keine Ahnung habe, habe ich euch gefragt :D
Die Küche hat 3.966,00 € gekostet. Allerdings ist die mittlerweile auch schon 3 Jahre alt. :roll:

Der Schuldner lebt von Arbeitslosengeld, ändert seine Konten andauernd und sonst hat er auch nichts. Ist also eher eine aussichtslose Sache. Vielleicht bekommt er in 3 Jahren ja mal einen Job. Wäre wohl das schlauste, die Akte in 3 Jahren wieder ausm Schrank zu holen und den Gerichtsvollzieher zwecks Abgabe der eidestattlichen Versicherung loszuschicken.
cjdenver
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#10

02.06.2010, 16:11

also, nach deinem jüngsten beitrag stimm ich dir dann auch zu, forget it ;)
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