Pfändung Urlaubsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sweeti
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#1

01.06.2010, 14:29

Hilfe, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Unser Mandant befindet sich in Privatinsolvenz, 5. Jahr.

Er fragt nach, ob das Urlaubsgeld pfändbar ist? Habe keine konkreten Infos hierzu gefunden. Mal ja, mal nein, mal nur teilweise...

Danke schon mal :wink:
Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.
Ernie

#2

01.06.2010, 14:37

§ 850 a II ZPO: soweit sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen.
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Carmenzita
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#3

01.06.2010, 15:02

Urlaubsgeld ist in der Regel unpfändbar, soweit es das Maß des üblichen nicht überschreitet. Durch die Gerichte ist inzwischen bescheiden worden, dass ein Monatsgehalt als angemessen erscheint.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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